Klage gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung erfolgreich

Trier (dpa/lrs) – Die wegen der Corona-Pandemie im April angeordneten nächtliche Ausgangsbeschränkung im Eifelkreis Bitburg-Prüm war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier rechtswidrig. Die Klage des damaligen Landrates des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Joachim Streit (Freie Wähler), als Privatperson habe somit Erfolg gehabt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Streit hatte sich gegen die Allgemeinverfügung nach der damaligen Corona-Bekämpfungsverordnung gewandet, die er auf Anordnung der Landesregierung in dem Kreis umsetzen musste.

Diese sah eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr vor, nachdem Anfang April die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 gelegen hatte. Die Richter urteilten, dass die Voraussetzungen für die Anordnung zwar vorgelegen hätten. Aber: Es habe hier ein Ausnahmefall gegeben, der Ermessensspielräume eröffnet habe – die allerdings nicht berücksichtigt worden seien.

Denn das Infektionsgeschehen habe sich auf die am Rand des Kreisgebietes gelegene Verbandsgemeinde Speicher konzentriert. In den nicht angrenzenden Verbandsgemeinden sei die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich unter 100 gewesen. Weder der Kreis noch das anweisende Ministerium habe «eröffnete Ermessen» ausgeübt, was die Regelung rechtswidrig mache. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten laut Gericht innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Streit war im März bei der Landtagswahl für die Freien Wähler in den Landtag gewählt und Ende April in Bitburg als Landrat verabschiedet worden.

 

 

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