Kreisbeamter sitzt in U-Haft und gibt Veruntreuung in Millionenhöhe zu

Bitburg. Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen 59-jährigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue im besonders schweren Fall. Der Beschuldigte arbeitet seit 1988 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Seit 1998 ist er als Kreisinspektor im Jugendamt eingesetzt. Er ist für die wirtschaftliche Jugendhilfe und für die Auszahlung von Geldern an Pflegefamilien zuständig, die Kinder aus anderen Familien betreuen.

Der Beschuldigte soll seit dem Jahre 2005 bzw. 2006 bis Juni 2018 aus Bestandsdaten bereits abgewickelter Pflegevorgänge fiktive Pflegevorgänge angelegt und die Auszahlung auf ein ausschließlich von ihm genutztes Drittkonto veranlasst haben.
Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte das Guthaben in regelmäßigen Abständen mit einer ihm zur Verfügung stehenden EC-Karte an verschiedenen Geldautomaten von dem Konto abgehoben hat.

Anhaltspunkte dafür, dass weitere Personen an der Tat beteiligt sind, liegen zurzeit nicht vor. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm geht von einem Schaden in Höhe von zirka 1,5 Millionen Euro aus.

Der Beschuldigte hat sich im Laufe des 23.07.2018 bei der Polizei in Trier gestellt. Er ist auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier vorläufig festgenommen worden. Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte hat in der polizeilichen Vernehmung die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingeräumt. Als Tatmotiv gibt er finanzielle Probleme an.

Landrat Dr. Streit hofft auf Kooperation
Landrat Dr. Joachim Streit: „Ich hoffe natürlich darauf, dass er mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei kooperiert, damit alle Fragen in diesem Fall zügig und lückenlos geklärt werden können. Sich selbst zu stellen war der richtige Schritt. Neben dem Eingeständnis der eigenen Schuld ist es nun wichtig, dass er alles unternimmt, um auch den materiellen Schaden auszugleichen. Ich erwarte von Staatsanwaltschaft und Polizei, dass sie im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens alles tun, um die Vermögenssicherung im Sinne des Steuerzahlers vorzunehmen.“ Am vergangenen Montag hatte die Kreisverwaltung dem Mitarbeiter offiziell die Führung von Dienstgeschäften untersagt.

 

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