Möglichkeiten der Beförderung zum Impfzentrum im Landkreis Bitburg/Prüm

Bitburg. Mit Aufnahme des Impfbetriebs im Bitburger Impfzentrum sind bei den Verwaltungen zahlreiche Anfragen von impfwilligen Personen eingegangen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sich daher nach Beförderungsmöglichkeiten erkundigen. Grundsätzlich gilt, dass der Transport zum Impfzentrum zunächst eigenständig organisiert werden muss. Vielen Bürgerinnen und Bürgern über 80 Jahren ist dies jedoch nicht möglich, da sie keine entsprechende Hilfe von Verwandten, Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen können.

Hier zeigt sich anhand vorbildlicher Beispiele, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm auch in dieser schwierigen Zeit der Pandemie auf viele kreative Angebote und auf seine starken ehrenamtlichen Strukturen zurückgreifen kann, um auch diese Herausforderung erfolgreich zu meistern. In Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg informiert die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die verschiedenen Initiativen und Möglichkeiten der Beförderung zum Impfzentrum:

  1. Krankenbeförderung

Bei der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Leistung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Leistung der Krankenkassen). Daher empfiehlt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV, die Fahrkosten zum Impfzentrum gemäß § 60 SGB V für gesetzlich Versicherte zu übernehmen, sofern die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 SGB V vorliegen. Diese sind:

  • Schwerbehindertenausweis mit MZ aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MZ G
  • Pflegegrad 4 oder 5.

Die rheinland-pfälzischen Krankenkassen haben mitgeteilt, dass dieser Empfehlung gefolgt wird. Sollte zur Beförderung ein Taxi oder ein anderes höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, bedarf es zum Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels jedoch vorab einer Verordnung einer Krankenbeförderung von der sonst behandelnden Ärztin oder dem sonst behandelnden Arzt (umgangssprachlich „Taxischein“).

Ein Anspruch auf Fahrkosten besteht zudem für Versicherte, die sich parallel zur Corona-Impfung über einen längeren Zeitraum in einer ambulanten Behandlung befinden und daher einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 8 Abs. 4 KrTRL haben. Eine Verordnung einer Krankenbeförderung muss ebenfalls zuvor vom Hausarzt ausgestellt werden.

  1. Kommunale und ehrenamtliche Fahrdienste

Es ist davon auszugehen, dass dem Großteil der Bevölkerungsgruppe über 80 Jahren eine Fahrt zum Impfzentrum entweder selbst oder mit Hilfe Anderer ins Impfzentrum möglich ist. Diese Möglichkeit sollte auch unbedingt vorrangig genutzt werden. Wo dies nicht möglich ist, kann vor Ort auf unterschiedliche Unterstützungsangebote zugegriffen werden. Hierbei ist selbstverständlich stets auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen zu achten.

Einige Verbandsgemeinden bieten kommunale Fahrdienste mit dem Bürgerbus sowie Hilfe bei Fragen rund um die Impftermine an. In vielen Gemeinden haben sich zudem ehrenamtliche Fahrdienste etabliert sowie Nachbarschaftsinitiativen, die Freiwillige Fahrdienste anbieten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt, Verbands- oder Ortsgemeinde nach entsprechenden Möglichkeiten:

Stadt Bitburg

Fahrten zum Impfzentrum für über 80-jährige mit dem Mobilitätsteam des Ehrenamtlichen Fahrdienstes: Anmeldungen montags von 9:00 bis 11:30 Uhr unter Tel. 06561/6001-125.

VG Bitburger Land

Fahrten zum Impfzentrum mit dem Bürgerbus: Herr Otte, Tel. 06561-663110 oder Herr Francois, Tel. 06561-663050, außerhalb der Dienstzeiten Tel. 0160 6473010.

VG Prüm

Hilfe bei Fragen zur Anmeldung für einen Impftermin: Tel. 06551-1489555

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Beförderungsmöglichkeiten an Ihren Stadt- bzw. Ortsbürgermeister

VG Arzfeld

Fahrten zum Impfzentrum mit dem Bürgerbus: Herr Thiel, Tel. 06550-974122

Hilfe bei Fragen zur Anmeldung für einen Impftermin: Tel. 06550-974140

VG Speicher

Fahrten zum Impfzentrum mit dem Rufbus ab 25.01.2021 sowie Hilfe bei Fragen zur Anmeldung für einen Impftermin: Tel. 06562-640

VG Südeifel

Hilfe bei Fragen zu Beförderungsmöglichkeiten:

Frau Caroline Barz, Tel. 06564/69-12272, Email: barz.caroline@vg-suedeifel.de

  1. Öffentlicher Personennahverkehr

Für die Buslinien 402 und 428, die montags bis freitags im Stundentakt vom Bitburger Stadtzentrum zum Gewerbegebiet Flugplatz fahren, wurde inzwischen eine Haltestelle in Höhe des Impfzentrums eingerichtet.

Dank der vielfältigen Angebote und die bestehenden Strukturen der ehrenamtlichen Initiativen sollte es machbar sein, allen impfwilligen Personen der priorisierten Bevölkerungsgruppe einen Transport zum Impfzentrum zu ermöglichen.

 

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