Nach Unwetterereignissen im Eifelkreis Bitburg-Prüm – Anträge für staatliche Finanzhilfen abrufbar

Aufgrund der verheerenden Unwetterschäden im Eifelkreis Bitburg-Prüm bangen zahlreiche Privatpersonen, aber auch Unternehmen, um ihre Existenz. Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz können nur nach existenzgefährdenden Schäden gewährt werden, die durch ein Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung bei einem größeren Personenkreis eingetreten sind. Das Land hat nun bestätigt, dass dieser Fall vorliegt.

Privatpersonen

Finanznothilfe: Das Land hilft, wenn bei Betroffenen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter – nicht versicherbarer – Schaden von mehr als 5.000 Euro verbleibt. Dann übernimmt es bis zu einem Schaden von 50.000 Euro die Hälfte der verbleibenden Summe. Unterstützen will die Landesregierung auch Unwetter-Opfer ohne Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen werde die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistungen begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setzt allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung voraus.

Die Einkommensgrenzen, um Finanzhilfe zu erhalten, liegen bei 22.050 Euro für den Einzelhaushalt zuzüglich 8.820 Euro für jede weitere zum Haushalt gehörende Person. Für Fragen zu dieser Finanznothilfe sind die Sozialämter der Verbandsgemeindeverwaltungen oder der Stadtverwaltung Bitburg die zuständigen Ansprechpartner. Entsprechende Anträge sowie Hinweise zum Antragsverfahren stehen auf der Startseite der Internetseite www.bitburg-pruem.de zum Download zur Verfügung. Die Bewilligung über eine mögliche Finanzhilfe erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltungen/Stadtverwaltung Bitburg.

Gewerbliche Betriebe sowie Land- und Forstwirtschaft

Finanzhilfe für Elementarschäden können gewerbliche Betriebe sowie Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen beantragen bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, die Bewilligung über eine mögliche Finanzhilfe erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Entsprechende Anträge stehen auf der Startseite der Internetseite www.bitburg-pruem.de zum Download zur Verfügung. Fragen bezüglich der  Finanzhilfe für Elementarschäden können an die Kreisverwaltung des Eifelkreise Bitburg-Prüm unter Telefon 06561/15-3333 oder per E-Mail unter anfrage@bitburg-pruem.de gerichtet werden.

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