Unwetterkatastrophe: Anträge auf Soforthilfe des Landes können gestellt werden

Das Land Rheinland-Pfalz hat Soforthilfen für die privaten Haushalte beschlossen, die durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 (insbesondere am 14./15. Juli 2021) einen Elementarschaden erlitten haben. Wer durch das Elementarereignis einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, erhält demnach unbürokratisch und schnell Hilfe. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nicht, auch werden Spenden bei der Gegenrechnung nicht berücksichtigt.

Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofort erzielbare Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe gewährt.

Diese Soforthilfe wird für die Haushalte im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Kreisverwaltung ausgezahlt. Anträge können ab sofort bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht werden. Das vom Land vorgegebene Antragsmuster kann unter “Dokumente & Downloads” (s. unten) heruntergeladen werden, ebenso die Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten des Ministeriums des Innern und für Sport.

Für Fragen steht das Bürgertelefon ab Montag, den 26. Juli zur Verfügung. Anfragen können ebenfalls per E-Mail eingereicht werden:

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