Entscheiden künftig nur noch Einwohnerzahl, Entfernung und Zeit über unsere Gesundheit?

Region. „Für die Unverzichtbarkeit eines Krankenhauses gibt es mittlerweile rechtsverbindliche Kriterien“, sagt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Demnach ist ein Krankenhaus dann unverzichtbar, wenn mehr als 5.000 Menschen Fahrtwege von über 30 Minuten vor sich hätten, um ein anderes Krankenhaus besuchen zu können, wo mindestens eine Chirurgie, eine Innere Medizinische Abteilung oder eine Notfallversorgung vorgehalten wird.

In gesundheitlichen Notlagen ist der Weg in die nächste größere Stadt zu einem Krankenhaus oftmals zu weit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte ausgewählte Krankenhäuser in ländlichen Regionen künftig mit 400.000 Euro bezuschussen. Aber nur dann, wenn weniger als 100 Einwohner pro Quadratkilometer in einer Region leben, bekommen Krankenhäuser ab 2020 vom Bund einen sogenannten Sicherstellungszuschlag. Das bedeutet, dass Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert werden. Im Flächenland Rheinland-Pfalz reicht dieses Kriterium bei weitem nicht aus. Die Gesundheitsministerin hat die Vorgabe „100 Einwohner“ pro Quadratkilometer für Rheinland-Pfalz auf 200 erhöht.   

Damit meint man seitens der Politik eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützen zu können. Zu den etwa 120 bundesweit geförderten Krankenhäusern zählen in der Eifel nur das Marienhaus Klinikum Eifel in Bitburg sowie das St. Joseph Krankenhaus in Prüm. Die Krankenhäuser in Daun und Gerolstein sollen leer ausgehen, weil dort die Einwohnerzahlen knapp unterschritten werden und man 4 Minuten zu schnell im nächsten Krankenhaus sein kann.

Die Krankenkassen sollen für die Umsetzung künftig 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung stellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert. Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Die Krankenhäuser in Daun, Gerolstein, Bernkastel-Kues und Wittlich fallen bei diesen Kriterien leider durchs Raster. Bedeutet das etwa, für diese Krankenhäuser gibt die Gesundheitsministerin keinen Bestandsschutz? Eine klare Aussage hierzu macht die Ministerin nicht. Vielmehr verweist sie an den Kriterienkatalog aus Berlin. Krankenhäuser, die in finanzielle Not geraten, sollen sich rechtzeitig mit ihr in Verbindung setzen. In Rheinland-Pfalz werden neben Bitburg und Prüm noch folgende Krankenhäuser gefördert: das Marienkrankenhaus in Cochem, das St. Josef-Krankenhaus in Zell/Mosel, das St. Josef-Krankenhaus in Adenau, das Krankenhaus in Kirn, die Klinik in Idar-Oberstein und das Gesundheitszentrum Glantal, Meisenheim.

Rheinland-Pfalz unterstützt Krankenhäuser am geringsten

Zur finanziellen Unterversorgung der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser sagt Medizin-Ökonom Prof. Dr. Olaf Winkelhake: „Das Land Rheinland-Pfalz zahlt den Kliniken im Land viel zu wenig Geld. Vor etwa 30 Jahren war der Anteil des Landes an den Krankenhauskosten etwa 10 Prozent. Heute sind es in Rheinland-Pfalz nur noch 2,5 Prozent.“ Anm.d.Red: Rheinland-Pfalz ist das Schlusslicht in Deutschland.

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