Fahrschule in den Ferien?

Wer will das nicht, keine endlose Zeit für seine Führerscheinausbildung aufbringen. Sie möchten also während Ihres Urlaubs oder den Ferien das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.
Aber wo kann man seinen Führerschein in den Ferien machen? Wo findet man Informationen zum Thema Ferienfahrschule? Welche Fahrschulen bieten einen solchen Service an?
Die Eifel-Zeitung hat sich für Sie einmal umgeschaut. Es gibt sie tatsächlich, die Fahrschulen. Für Klasse A muss man etwa mit zehn Ausbildungstagen und Klasse B mit 15 Ausbildungstagen rechnen. Anmeldungen müssen mindestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn bei der jeweiligen Fahrschule vorliegen. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss nämlich beim zuständigen Straßenverkehrsamt am jeweiligen Wohnort gestellt werden. Auf jeden Fall muss man einen gültigen Personalausweis, einen aktuellen Sehtest und eine Bescheinigung über den Lehrgang lebensrettender Maßnahmen vom Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund oder von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft vorlegen.
Die theoretische Prüfung wird zwei Tage vor Lehrgangsende, die praktische Prüfung am letzten Tag durchgeführt. Mit den Intensivkursen erzielen die Ferienfahrschulen sehr gute Prüfungsergebnisse. Wichtig ist: Eine praktische Prüfung darf nur nach bestandener theoretischer Prüfung durchgeführt werden. Im Falle einer Wiederholungsprüfung darf diese frühestens zwei Wochen nach der nicht bestandenen Prüfung durchgeführt werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Vollendung des vom Gesetzgeber geforderten Mindestalters durchgeführt werden.
Informieren Sie sich bei den regionalen Fahrschulen. Diese bieten eine Ferienausbildung an, die zudem auch noch richtig viel Spaß macht.

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