Falsche Knöllchen – Polizist aus der Eifel arbeitslos

Koblenz. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat am vergangenen Donnerstag (04.11.2010) das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt: Ein Polizist aus der Eifel, der unechte Strafzettel verteilt und sich daran persönlich bereichert hatte, wird aus dem Dienst entlassen. Der Mann hatte dagegen Berufung eingelegt.

Die Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen mit der Begründung, die Verletzung der Kernpflichten des Polizisten waren so eklatant, dass dem Senat überhaupt keine andere Möglichkeit blieb. Dennoch hat sich das Gericht in Koblenz mit dem Beschluss nicht leicht gemacht. Die Höchststrafe basiert unter anderem auch auf einem Gerichtsgutachten, das man extra angefordert hatte und dessen Inhalt den Gerichtsbeschluss sogar noch bestätigt.

Damit folgte der Senat in Koblenz der Argumentation des Landes, dem Arbeitgeber des Polizisten mit dem mangelnden Unrechtsbewusstsein. Das schwere Dienstvergehen habe das Vertrauensverhältnis zwischen Angestelltem und Dienstherrn nachhaltig zerstört. Angeblich will der Polizist eine psychische Krankheit gehabt haben und plädierte damit auf verminderte Schuldfähigkeit. Auch diese Ansicht teilte das Gericht in Koblenz nicht. Der 51-jährige Polizist aus der Eifel ist damit arbeitslos und erhält darüber hinaus keine Pension. Man muss sich das einmal überlegen – es ging um 105 Euro. Diese Summe hatte sich der Mann durch drei falsche Knöllchen in die eigene Tasche gesteckt.

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