IHK Trier berät zu Überbrückungshilfen

Trier. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 können Unternehmen die im neuen Konjunkturpaket des Bundes enthaltenen Überbrückungshilfen beantragen. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für von der Coronakrise besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier bietet Betrieben aus der Region ihre Unterstützung an und berät sie zu den Fördervoraussetzungen. Unter den Telefonnummern (06 51) 97 77-5 20 und -5 30 beantworten die Experten gerne ihre Fragen.

Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt – branchenübergreifend. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze wegen der Coronakrise im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückläufig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 40 Prozent anhalten. Die Gelder sollen den Betrieben helfen, ihre Fixkosten weiter zahlen zu können – und damit am Ende ihre Existenz zu sichern.

Weitere Fragen beantwortet: IHK Trier, Raimund Fisch, Telefon: (06 51) 97 77-5 20, E-Mail: fisch@trier.ihk.de

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