Informationen für Rinderhalter bzgl. BHV1

BHV1 ist eine nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige Viruserkrankung der Rinder und wird bereits seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Für Menschen ist das Virus völlig ungefährlich. Die Tilgung der Seuche ist jedoch erforderlich für eine Verbesserung der Rindergesundheit sowie für Erleichterungen im Rinderhandel. Wirtschaftliche Verluste entstehen auf der einen Seite durch die verursachten Krankheitsbilder bei den Rindern, auf der anderen Seite aber hauptsächlich durch Restriktionen bei der Vermarktung von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Gebieten.

Um keinen wirtschaftlichen Nachteil zu erhalten und innerhalb und außerhalb der EU weiter konkurrenzfähig zu bleiben, muss das Ziel der Anerkennung der BHV1-Freiheit in Rheinland-Pfalz weiter vorangetrieben werden. Unsere direkten Nachbarn Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich schon für eine Forcierung der BHV1-Sanierung in der Endphase entschieden. Um keinen Vermarktungsnachteil rheinland-pfälzischer Rinder zu provozieren, ist auch bei uns in Rheinland-Pfalz eine strikte Sanierung voranzutreiben.

Der Stand der BHV1-Sanierung der Rinderbestände in Rheinland-Pfalz beträgt per 31.12.2013 nunmehr 91% amtlich anerkannt BHV1-freie Bestände, ein Schutz vor Neueinschleppung des Erregers in diese Bestände ist sehr wichtig. Für die Anerkennung als BHV1-freies Gebiet sind die nachgewiesene Seuchenfreiheit des Gebietes und das Verbot der BHV1-Impfung mit daraus resultierendem Einstellungsverbot für geimpfte Tiere zwingende Voraussetzungen. Um so schnell wie möglich als BHV1-freies Gebiet anerkannt zu werden, ist vom LUA eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen worden.

Grundsätzlich gilt:

  • Ab 01.07.2014: Verbot der Belegung von Reagenten (BHV1 positive Tiere)
    Ab 01.01.2015: Verbot der Weidehaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Beständen
  • Ab 01.07.2015: Impfverbot gegen BHV1
  • Ab 01.07.2015: Einstallungsverbot von nicht BHV1-freien und BHV1-geimpften Rindern
  • Bis zum 31.12.2015: Entfernung aller BHV1-Reagenten aus den Beständen

Einzelheiten und Ausnahmemöglichkeiten in begründeten Einzelfällen sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen.

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