Kaninchenzüchter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht

Trier. Angeklagt ist ein 65-jähriger Rentner aus dem Hunsrück, der als Hobby u.a. eine Kaninchenzucht betreibt. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, von Februar 2009 bis April 2010 in fünf Fällen zwei damals 12- bzw. 13-jahre alte Mädchen mit Hilfe seiner Kaninchen in dessen Anwesen gelockt und anschließend an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Nach den ersten beiden mutmaßlichen Übergriffen in seinem Anwesen hat er die Kinder anschließend wieder nach Hause gehen lassen. Anlässlich des dritten Vorfalles im November 2009 soll er eines der Mädchen zufällig mit seinem Fahrzeug auf der Straße angetroffen und es unter dem Vorwand, er sei im Besitz von Jungtieren in sein Anwesen gelockt haben.

Nachdem das Kind im Wohnzimmer des Angeklagten realisierte, dass der Angeklagte überhaupt nicht über Jungtiere verfügte und das Anwesen wieder verlassen wollte, soll er das Mädchen mit Handschellen gefesselt und anschließend sexuell missbraucht haben. Nachdem dem mutmaßlichen Opfer schließlich die Flucht aus der Wohnung gelungen sei, soll der Angeklagte diesem nachgerufen haben, das seiner Familie etwas zustoßen werde, wenn es von dem Vorfall berichten werde.

Anlässlich des vierten Vorfalls im Januar 2010 soll der Angeklagte eines der Mädchen mit seinem Fahrzeug zufällig auf dem Heimweg getroffen haben. Sodann soll er das schreiende Mädchen ergriffen, in sein Fahrzeug gezerrt und anschließend mit diesem zu seiner Wohnanschrift gefahren sein. Dort soll dem mutmaßlichen Opfer die Flucht gelungen sein.

An einem Abend im April 2010 soll der Angeklagte eines der Mädchen bei einem Spaziergang mit ihrem Hund angetroffen haben. Nachdem der Angeklagte versucht haben soll, das Mädchen gegen seinen Willen in sein Fahrzeug zu zerren, soll diesem mit dem bellenden Hund die Flucht gelungen sein.

Der Angeklagte bestreitet die Taten. Das Verfahren hatte bereits im Oktober 2010 begonnen und musste anschließend wegen Erkrankung eines Sachverständigen ausgesetzt werden. Die Beweisaufnahme ist nunmehr erneut durchzuführen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen