Karneval und Jugendschutz

kein_alkohol_plakat_06_14Adenau. Der Arbeitskreis „Kinder, Jugendliche, Familien stark machen“ in der Verbandsgemeinde Adenau weist im Hinblick auf die bevorstehenden tollen Tage auf folgendes hin: Eltern sollten sich informieren, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt und welches Programm geboten wird. Die Kinder und Jugendlichen sollten sowohl bei der Veranstaltung als auch auf dem Heimweg von mindestens einer den Eltern bekannten erwachsenen Person begleitet werden. Sinnvoll ist es auch, nach der Veranstaltung den Heimweg nicht alleine sondern in Gruppen anzutreten. Der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen, beispielsweise Discos, ist jungen Leuten unter 16 Jahre ohnehin nur erlaubt, wenn sie eine erziehungsbeauftragte Person begleitet. Die Veranstalter müssen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachten.

In diesem Gesetz sind u. a. das Rauchen und der Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit sowie deren längstmögliche Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen geregelt.
Wer etwa jungen Menschen unter 16 Jahren Alkohol und Zigaretten anbietet handelt in einer falsch verstandenen Freizügigkeit. Alle Erwachsenen, insbesondere Karnevalsveranstalter sowie Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten sind aufgerufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Der Arbeitskreis stellt allen Karnevalsveranstaltern ein Plakat mit diesen Hinweisen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind erhältlich im Jugendbüro der Verbandsgemeinde Adenau im BAU, Jugendpfleger Jürgen Schwarzmann, Kirchstraße 17, 53518 Adenau, Telefon 02691/305111 oder E-Mail: juergen.schwarzmann@adenau.de.

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