Kein guter Tag für Gerichtsschwänzer

Koblenz. In Strafverfahren besteht Anwesenheitspflicht für die Angeklagten. Ein 61-jähriger Deutscher sah das nicht so. Er blieb am 29. Januar 2019 seiner Gerichtsverhandlung in Koblenz fern. Der Richter erließ daraufhin gegen ihn einen Vorführhaftbefehl. Am nächsten Morgen lief der Mann zufällig  einem Bundespolizisten in der Bahnhofshalle in Koblenz in die Arme. Pech gehabt, denn der Beamte war in der Verhandlung am Vortag als Zeuge geladen. Und weil gegen den angeklagten Säumigen bereits ein Hausverbot für den Bahnhof bestand, handelte er sich zusätzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ein. Nach anschließender Vorführung beim Amtsgericht wurde der Mann in die JVA Koblenz gebracht, von wo er auf den nächsten Verhandlungstermin warten kann.

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