Corona und Grundrechte – wie viel Verbot ist erlaubt ?

Koblenz. Am 17. September 2020 wird Rechtsanwalt Arno Gerlach in der Kulturfabrik Koblenz ab 17.30 Uhr zu aktuellen Fragen rund um die (rechtlichen) Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Grundrechte vortragen. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martini, Mogg, Vogt, Koblenz wird das rechtliche Umfeld der (aktuellen) Beschränkungen und Schutzmaßnahmen darstellen und die schwierige Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und (massiven) Eingriffen in die Grundrechte (wie z.B. Freiheit der Person, Berufsausübungsfreiheit, Eigentum) problematisieren. Dabei werden die infektionsschutzrechtliche Generalklausel nach dem Infektionsschutzgesetz und ausgewählte Maßnahmen der Coronabekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz, z.B.  Quarantäne, Schließung von Betrieben und Einrichtungen (Schulen etc.) wie auch zum Mund-/Nasenschutz zur Sprache kommen.

Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Rahmen der „Koblenzer Wochen der Demokratie“ statt und wird gefördert durch das Programm „Demokratie leben!“. Organisiert wird die Veranstaltung von dem von dem Verein Pro Justiz Rheinland e.V. und der Stadt Koblenz.

Corona-bedingt stehen nur ca. 40 Plätze in der Kulturfabrik zur Verfügung. Daher wird um Anmeldung per E-Mail an bildungsbuero@stadt.koblenz.de oder telefonisch unter 0261-129 1929 gebeten.

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