Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.823 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 231 Todesfälle und 6.417 genesene Fälle. 175 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 194 1 184 4
Altenkirchen 165 11 154 0
Alzey-Worms 268 11 254 2
Bad Dürkheim 327 12 312 1
Bad Kreuznach 199 7 189 1
Bernkastel-Wittlich 166 2 153 2
Birkenfeld 90 2 86 0
Bitburg-Prüm 184 5 179 0
Cochem-Zell 134 1 127 5
Donnersbergkreis 137 6 129 1
Germersheim 145 5 140 0
Kaiserslautern 105 0 102 3
Kusel 91 1 90 0
Mainz-Bingen 431 25 399 1
Mayen-Koblenz 341 14 326 0
Neuwied 214 4 207 0
Rhein-Hunsrück 166 6 155 0
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 152 0
Rhein-Pfalz-Kreis 248 5 229 6
Südliche Weinstr. 151 3 147 0
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 195 8 187 0
Vulkaneifel 118 5 113 0
Westerwaldkreis 361 21 335 0
Stadt        
Frankenthal 44 2 42 0
Kaiserslautern 186 5 159 11
Koblenz 264 18 245 1
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 326 2 311 4
Mainz 668 26 593 8
Neustadt Weinst. 104 2 101 0
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 90 1 85 6
Trier 102 1 101 0
Worms 221 7 208 1
Zweibrücken 36 1 35 0

Stand: 10.15 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Eine Änderungsverordnung sieht Lockerungen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen vor.  So müssen Menschen mit Behinderungen zukünftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie zum Beispiel nach einem längeren Besuch bei ihren Eltern wieder in ihre Einrichtung zurückkehren. „Das ist ein wichtiger Schritt, der das Leben von Menschen mit Behinderungen weiter erleichtert und vor allem die wichtige soziale Teilhabe fördert“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Diese Anpassung ist möglich, weil die Infektionszahlen weiter niedrig sind. Weiterhin gilt es, die Grundregeln zu Abstand und Hygiene zu beachten, um den gegenseitigen Schutz zu gewährleisten.“

Die Änderungsverordnung zu Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen soll heute verkündet werden und morgen in Kraft treten.

Die Einzelheiten können auf der Internetseite www.corona.rlp.de abgerufen werden.

 

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