Krankgeschriebener Polizist arbeitet – Beamtenstatus endet

Koblenz (dpa/lrs) – Wenn ein krank geschriebener Polizist in einem nicht genehmigten Nebenjob arbeitet, handelt es sich um ein schweres Dienstvergehen. Dies sei ein Grund für die Beendigung des Beamtenverhältnisses, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz am Dienstag (Az. 3 A 10118/21.OVG). Ein Polizist war seit Frühjahr 2017 über ein Jahr lang krank geschrieben. In dieser Zeit arbeitete er jedoch als Ausschankhilfe im Restaurant seiner Familie. Die zuständige Disziplinarkammer entfernte ihn daraufhin aus dem Dienst. Die Berufung des Polizisten wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

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