Quarantäneanordnung bei weiter entfernten Schülern möglich

Koblenz (dpa/lrs) – Auch eine Schülerin, die weiter weg von einer mit Omikron infizierten Mitschülerin sitzt, kann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne geschickt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch mit Blick auf die hochansteckende neue Corona-Variante. Damit scheiterte eine Achtklässlerin mit einem Eilantrag gegen ihre Quarantäne.

Die Koblenzer Gymnasiastin hatte am vorletzten Schultag vor Weihnachten im klassenübergreifenden Religionsunterricht gesessen, an dem auch ein infiziertes Mädchen ihrer Parallelklasse teilnahm. Daraufhin ordnete das städtische Ordnungsamt Quarantäne bis zum 5. Januar an. Laut dem Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz unterliegen alle Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe mit einer Infektion den Quarantäne-Bestimmungen.

Die junge Antragstellerin verwies vergebens darauf, sie habe im Unterricht stets eine Maske getragen und könne auch einen PCR-Test vom 29. Dezember mit negativem Ergebnis vorlegen. Die Richter argumentierten unter anderem, dass laut Robert Koch-Institut (RKI) nicht alleine Maske und Lüften, sondern auch die Symptomatik eines Infizierten, Art und Lautstärke des Sprechens im Unterricht sowie die räumliche Situation das Infektionsrisiko bestimmten. Der PCR-Test der Schülerin ändere nichts daran, weil die vom RKI ermittelte Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen erst am 5. Januar abgelaufen sei.

Zwar sieht der Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz vor, dass sich weiter weg von mit Omikron infizierten Schülern sitzende Mädchen und Jungen mit einem PCR-Test sogleich aus einer Quarantäne freitesten können. Eine Gerichtssprecherin sagte aber: «Der Hygieneplan ist kein Gesetz» Die sogenannte Absonderungsverordnung des Landes ermögliche zuständigen kommunalen Behörden im Einzelfall auch strengere Anordnungen nach eigenem Ermessen. Der Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig – eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ist möglich.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen