Land hält Förderung für hausärztliche Niederlassungen bereit

„Wir brauchen mehr Landärzte, denn die Sicherung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung hat für die Landesregierung eine sehr hohe Bedeutung. Es ist sehr erfreulich, dass wir in diesem Jahr bereits 21 Maßnahmen fördern konnten und im Sommer die Zahl von 150 Förderungen für Hausärztinnen und Hausärzte erreicht haben“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler jetzt in Mainz.

Um Anreize für Medizinerinnen und Mediziner zu setzen, fördert die Landesregierung gezielt hausärztliche Praxen. Im Fokus liegen dabei ländliche Regionen, in denen die Versorgung nicht zuletzt aufgrund der Altersstruktur der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte schwieriger zu werden droht.

Seit März 2019 können Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in einer der Förderregionen neu niederlassen, eine Praxis übernehmen oder eine Ärztin oder einen Arzt anstellen, eine höhere Förderung von bis zu 20.000 Euro in Anspruch nehmen. Auch die Einrichtung von Zweigpraxen wird weiterhin gefördert.

„Seit Inkrafttreten des Förderprogramms im Jahr 2011 hat das Land dafür bisher rund 2,2 Millionen Euro bereitgestellt“, ergänzte die Ministerin. Eine Förderung ist aktuell in 78 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden möglich. „Ich werde mich auch zukünftig für eine gute ärztliche Versorgung im ländlichen Raum einsetzen. Daher werden wir neben weiteren Maßnahmen wie der Landarztquote, Wiedereinstiegskursen und Angeboten zur Aus- und Weiterbildung auch beim Förderprogramm hausärztliche Versorgung engagiert bleiben“, bekräftigte Bätzing-Lichtenthäler.

Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung ist Teil des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Weiterführende Informationen, Förderanträge sowie eine Liste der Förderregionen finden Sie auf www.hausarzt.rlp.de.

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