Landrat Schartz zu kommunalen Altschulden: Land muss Voraussetzungen für Entschuldungshilfen des Bundes erfüllen

Der Berichterstattung in der Presse ist die Bereitschaft des Bundes zu entnehmen, sich an der Entschuldung der Kreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu beteiligen.

Mögliche Entschuldungshilfen sind dabei an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Entschuldung in nationalem Konsens erfolgt und nach der Schuldentilgung ein erneuter Aufbau an Kassenkrediten nicht mehr erforderlich ist.

Verantwortung des Landes für kommunale Finanzmisere bleibt – Bundeshilfen sind eine „willkommene Hilfe“!

„Die Bundeshilfen sind eine ‚willkommene Hilfe‘, sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten unzureichend ist!“, so Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

Schartz sieht die Verantwortung für die kommunale Finanzmisere in Rheinland-Pfalz beim Land, das seiner in Grundgesetz und Landesverfassung verankerten Pflicht für eine auskömmliche Finanzausstattung nicht gerecht werde. Jüngster Beleg hierfür sei ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt a. d. W., das die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2014 dem Verfassungsgerichtshof des Landes zur Prüfung vorgelegt habe.

Land ist am Zug – nicht der Bund; Kommunen sind jederzeit gesprächsbereit.

Landrat Schartz sieht jetzt das Land am Zug. Wenn Ministerin Ahnen jetzt einräume, für Gespräche mit dem Bund bereit zu sein, sei das nur als halbherzig anzusehen. „Wenn man vom Bund jetzt Mittel bekommt, um eigene Versäumnisse zu kompensieren, dann muss man offen für Gespräche sein“, so der Landkreistag. Dazu gehöre dann aber auch, dass Ahnen endlich mit den kommunalen Spitzenverbänden in eine Diskussion um eine vollumfängliche Entschuldung eintreten müsse.

Entschuldungsprogramme des Landes bisher unzureichend

Die bisherigen Programme gingen nicht über Ansätze hinaus. Selbstverständlich seien dabei auch mögliche Entschuldungshilfen des Bundes zu berücksichtigen. Landrat Schartz: „Die vom Bund geforderten Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen. Insbesondere ist der Kommunale Finanzausgleich in einem Ausmaß, dass eine künftige Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet, aufzustocken.“

Millionenbeträge für Flüchtlings- und Kita-Kosten endlich zahlen!

Leider verweigere die Landesregierung die Auszahlung weiterer Mittel in der Flüchtlingshilfe und für Kita-Personal seit Langem, so der Landkreistag. „Wir reden aktuell über zweistellige Millionenbeträge für die Flüchtlingshilfe und die Anpassung der Tarifentwicklung beim Kita-Personal. Seit Jahren wird die Anpassung der Zahlungen durch das Land verweigert. Begonnene Verhandlungen stagnieren. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn über Kommunalfinanzen gesprochen wird. Solange das Land laufende Zahlungsverpflichtungen auf die Kommunen abwälzt, solange hilft auch die Entschuldung durch den Bund nicht“, so Schartz.

Hintergrund:

Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben insgesamt über 13 Mrd. Euro Schulden. Dies sind umgerechnet auf Euro pro Kopf die zweithöchsten im Ländervergleich in der Bundesrepublik nach dem Saarland. Allein die rheinland-pfälzischen Kreise tragen 49 % der Kassenkreditschulden aller Landkreise in der Bundesrepublik.

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