Leserbrief: Ausgetrickst von den Biotonnen-Gegnern?

Entscheidung gegen die Biotonne ist längst gefallen!

Region. Bürgerbegehren zulässig? Bürgerbegehren unzulässig? Bald Bürgerbefragung durch den Landrat? Diese Fragen sind eigentlich völlig unerheblich und nicht mehr relevant. Der Landrat möchte nun anstelle eines laut Landeskreisordnung § 11e vorgesehenen Bürgerentscheids eine Bürgerbefragung durchführen. Bei dieser Bürgerbefragung fordert er ein Quorum von 51 %, das wären über 25.000 Stimmen von ca. 50.000 Wahlberechtigten. Bei einem Bürgerentscheid werden lediglich 15 % Zustimmung gefordert, also nur 7.500 Stimmen. Das aktuelle Bürgerbegehren hat bereits eine Zustimmung von 22 %, entsprechend über 11.000 Stimmen/Unterschriften, erreicht. Das macht einen Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung vollkommen überflüssig.

Auf Grund dieser Fakten, fordert die BI „Mehr Bürgerwille“ eine direkte Umsetzung des Bürgerbegehrens. Es wurde inhaltlich gefordert, dass die Biotonne erhalten bleibt. Das würde den Bürger/innen auch die vom Landrat bezifferten Kosten seiner Bürgerbefragung in Höhe von bis zu 50.000 Euro ersparen. Das wäre sonst reine Verschwendung von Steuergeldern. Im Übrigen ist das auch die Meinung vieler Ortsgemeinderäte aller Parteien, auch der CDU, den Grünen und den FWG’ lern.

Alles natürlich unter Vorbehalt der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Das soll ja am 16.03.2020 geklärt werden. Seitens der BI hält man es aber für äußerst bedenklich, dass der Landrat ohne vorherige Überprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits Fakten geschaffen hat. Die BI hat die Kommunalaufsicht ADD in Trier dazu befragt, ob es einen gesetzlichen Rahmen einer Bürgerbefragung und ein gesetzlich vorgeschriebenes Quorum von 51% gibt, das einen Bürgerentscheid mit einem Quorum von 15% ersetzen darf. Die Antwort steht noch immer aus.

Das Ganze zielt nach Meinung der BI darauf ab, das Bürgerbegehren mit 11.000 Unterschriften bewusst zu unterlaufen. Man hofft wohl, dass „51% Zustimmung“ der Bürger/innen an der Wahlurne zu Gunsten der Biotonne nicht erreicht werden können. 57% der Bevölkerung seien Eigenkompostierer und wollten auch vorher keine Biotonne. Man hofft, dass diese Bürger/innen vielleicht nicht zur Wahl gehen. Sollte das so aufgehen, würde die Biotonne nicht eingeführt werden. Laut Aussage des Landrats, weil 51% die Zustimmung versagt wurde. Die Minderheit von verbleibenden 43% der Bevölkerung; um nur die geht es eigentlich, weil sie vorher auch eine Biotonne hatten, werden somit ganz klar gemeinsam mit kranken, alten und Menschen mit Beeinträchtigung, benachteiligt.

Würde man davon ausgehen, dass auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens „Rettet die Biotonne“ nur diese Bürger/innen ihre Unterschrift geleistet hätten, wäre das ein Zustimmungswert von über 51%. Dieses Ergebnis ist innerhalb 14 Tagen während einer ungünstigen Zeit für das Bürgerbegehren entstanden.

Da aber gerade nur diese 43% der Bevölkerung auch die Biotonne brauchen und sie deshalb auch zurückhaben möchten, wäre auch hier konsequenter Weise das Quorum von 51% erfüllt. Es bedürfte keiner weiteren Befragung durch den Landrat in Form einer teuren Bürgerbefragung mehr. Dem würde auch der Einwand, es könne bei der Wiedereinführung der Biotonne, nur eine gesetzliche Biotonne geben, nichts entgegenstehen. Bei der gesetzlichen Biotonne müssen dann alle Verbraucher, auch Verbraucher die keine Biotonne benötigen, die Gebühren dafür entrichten. Das ist auch jetzt beim eingeführten, sehr umstrittenen Modell Trier Plus bereits der Fall. Nichts desto trotz, würde es aber auch für die 57% Eigenkompostierer einen Sinn machen, zugunsten der Biotonne abzustimmen. Sie hätten dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne bei der Kreisverwaltung einzureichen. Das ist beim Model „Trier Plus“ vom A.R.T. mit Biotüte und Biogut-Container leider, wenn wunderts, nicht möglich!

Werden Landrat und Kreistag sich über diese 11.000 Stimmen/Unterschriften hinwegsetzen? Sollte etwa das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden? Wird man sich weiterhin politisch uneinsichtig zeigen und gegen den erklärten Bürgerwillen handeln, nur weil es dann formaljuristisch richtig wäre? Man darf gespannt sein auf die Kreistagssitzung am 16. März 2020.

Karl Hüppeler, Esch

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen