Lückenschluss der A1 in der Eifel geht voran – Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Blockaden sind gelöst.“

In intensiven und konstruktiven Gesprächen wurde für den Lückenschluss der A 1 in der Eifel eine optimierte Trassenführung gefunden, die den gestiegenen Anforderungen an Umwelt-, Natur- und Artenschutz besser gerecht wird. Die optimierte Trassenführung trägt auch die Umweltverwaltung mit.

Der Berücksichtigung des Vogelschutzes kommt bei der Planung des Lückenschlusses eine wesentliche Bedeutung zu. Eine besondere Herausforderung besteht in dem Schutz von drei potentiellen Habitaten für das Haselhuhn. Das Haselhuhn gehört zu den Vogelarten, für die besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die neue, optimierte Trasse geht jetzt nicht mehr zwischen diesen Habitaten hindurch, sondern wird um sie herum geführt.

Die optimierte Trasse schwenkt im Bereich südlich von Lommersdorf westlich aus der bisherigen Trasse heraus und umfährt in einem Bogen die potentiellen Habitate des Haselhuhns. Im Bereich der Ortslage Dorsel schleift die Trasse wieder in die bisherige Trassenplanung ein. Ein weiteres Merkmal dieser Trasse ist ein etwa 580m langer Tunnel im Bereich des Ahrdorfer Waldes. Somit ist auch gewährleistet, dass das große zusammenhängende Waldgebiet oberhalb des Ahrtals weniger durchschnitten wird.

Der von Rheinland-Pfalz zu planende Abschnitt ist von der optimierten Trassenführung nicht betroffen.
Optimierte Trassenführung für mehr Rechtssicherheit
Bei der Entscheidungsfindung war es für alle Beteiligten wichtig, die bisherige Trasse so zu optimieren, dass sie rechtssicher wird. Das Risiko, im Fall von Klagen vor Gericht zu verlieren, wurde auf ein Minimum reduziert. Dies ist nur mit einer Variante möglich, zu der die Umweltbehörden stehen und diese unterstützen. Das ist jetzt gelungen. „Ich freue mich, dass wir endlich eine Trasse gefunden haben, von der wir überzeugt sind, dass sie in höchstem Maße rechtssicher ist. Die Blockaden sind gelöst und alle Voraussetzungen geschaffen, die Planungen jetzt zügig voranzutreiben“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Für die beschleunigte Umsetzung der Maßnahme wurde auch die Arbeitsorganisation neu aufgestellt. Die Planung der A1 wurde an die Projektgruppe Bundesautobahnen übertragen. Fünf Mitarbeiter kümmern sich ausschließlich um den Lückenschluss auf der A1. Die Arbeit in einer Projektgruppe gewährleistet eine Bearbeitung mit höchster Priorität und ausreichenden finanziellen Ressourcen. Die Planung wird in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erfolgen und vom Bundes- und dem Landesverkehrsministerium intensiv begleitet.

Für die Maßnahme waren bislang 245 Millionen Euro veranschlagt. Die Optimierung der Trasse kostet rund 60 Millionen Euro mehr. Der Bund ist bereit, die Mehrkosten zu tragen, um ein möglichst rechtssicheres und schnellstmögliches Voranschreiten des Projektes zu unterstützen.
Hintergrund:
Das noch fehlende Teilstück zwischen Lommersdorf und Adenau ist eines von insgesamt drei Teilabschnitten, die sich auf nordrhein-westfälischem und rheinland-pfälzischem Gebiet befinden. Das fehlende rund 10 km lange Teilstück der A 1 in Rheinland-Pfalz zwischen Daun und Adenau im Süden geht jetzt ins Planfeststellungsverfahren. Der zweite in Nordrhein-Westfalen liegende Abschnitt zwischen Blankenheim und Lommersdorf ist bereits im Verfahren.

Die Untersuchungen für die optimierte Trasse sind bereits angelaufen und sollen in der zweiten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen sein. Werden die bisherigen Einschätzungen bestätigt, wird im Anschluss umgehend mit der Vorentwurfsplanung begonnen. Diese Planungsphase und die dazugehörige detaillierte Abstimmung werden voraussichtlich zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Bodenerkundungen sowie Erkundungen der Flora und Fauna im Bereich der optimierten Trasse stehen kurzfristig an.

Für Dorsel und Lommersdorf ergeben sich durch die optimierte Trassenführung keine Verschlechterungen im Vergleich zur bisher verfolgten Linie. Die Autobahnabschnitte des Lückenschlusses sind im neuen Fernstraßenbedarfsplan 2030 im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Die Landesregierung hat die Maßnahme im Masterplan als sehr wichtig und schnellstmöglich umzusetzen eingestuft.

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