Mehr als eine Milliarde Euro Steuereinnahmen durch das Hauptzollamt Koblenz im Jahr 2017

„Das Jahr 2017 war rundum ein erfolgreiches Jahr für das Hauptzollamt Koblenz mit seinen mehr als 600 Beschäftigten“ bilanziert Regierungsdirektor Borm der Leiter des Hauptzollamts Koblenz während der Vorstellung der Jahresbilanz 2017. Das Hauptzollamt Koblenz ist das einzige Hauptzollamt in Rheinland-Pfalz.

Es ist als örtliche Behörde der Generalzolldirektion zuständig für die mittleren und nördlichen Landesteile. Sein Bezirk erstreckt sich über 16 Landkreise und 3 kreisfreie Städte (Landkreise Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen, Westerwald, Rhein-Lahn, Ahrweiler, Rhein-Hunsrück, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Cochem-Zell, Birkenfeld, Daun, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg sowie die kreisfreien Städte Koblenz, Trier, Mainz).


Zollämter

In den fünf Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamt Koblenz stehen die Beschäftigten dem Bürger und der Wirtschaft als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden in den Zollämter mehr als 400.000 Positionen zur Einfuhr und mehr als 1 Millionen Positionen zur Ausfuhr abgefertigt. Die Abfertigung von Postsendungen hat sich auf einen konstant hohen Level von etwa 46.000 Sendungen eingependelt. Bei den Zollämtern wurden mehr als 360 Sendungen festgehalten, weil die eingeführten Waren nicht den Sicherheitsbestimmungen der Bundesrepublik entsprechen. 242 Sendungen wurden von den Zollämtern beanstandet, da sich in den Sendungen illegaler Weise Arzneimittel befanden. Die Zollämter leisten hierdurch einen großen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Steuereinnahmen

Der Zoll hat bundesweit im vergangenen Jahr rund 125 Milliarden an Steuern eingenommen, dies ist etwa die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes überhaupt. Auch im Jahr 2017 konnte das Hauptzollamt Koblenz Einnahmen von mehr als einer Milliarde Euro verzeichnen. Dies ist im Vergleich zu den Vorjahren ein konstantes Ergebnis. Mit ca. 760 Millionen Euro stellt die Einfuhrumsatzsteuer den größten Anteil der Einnahmen. An Verbrauchsteuern wurden 410 Millionen Euro eingenommen und Zölle, die der Europäischen Union zufließen, wurden in Höhe von ca. 47,8 Millionen Euro erhoben.

Prüfungsdienst

Der Leitsatz der gleichen rechtlichen Behandlung von Wirtschaftsbeteiligten ist der Grundsatz jeder Prüfung durch die Zollverwaltung. Dabei soll unter anderem auch festgestellt werden, ob Steuern zu Recht bzw. in der richtigen Höhe festgesetzt wurden. Oftmals können die Finanzbehörden nur durch eine Prüfung bei den Steuerpflichtigen vor Ort feststellen, ob rechtliche Tatsachen, die gegebenenfalls auf Angaben der Steuerpflichtigen selbst beruhen, zutreffend sind. Der Schwerpunkt einer solchen Prüfung liegt in der Regel in der Auswertung von Geschäftsunterlagen. Im Jahr 2017 wurden durch den Prüfungsdienst des Hauptzollamt Koblenz 544 Prüfungen durchgeführt. Durch diese Prüfungen kam es zu 13.239.147 Euro Nacherhebung im Bereich Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer. Gleichzeitig wurden aufgrund von Prüfungen 2.129.911 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern erstattet.

Vollstreckung

Der Zoll vollstreckt öffentlich rechtlichen Forderungen des Bundes, wie z. B. Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aber auch Beiträge zu Berufsgenossenschaften. Seit dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung zuständig für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, die Vollstreckung der offenen Forderungen erfolgt ebenso durch die Hauptzollämter. Das Sachgebiet Vollstreckung des Hauptzollamt Koblenz hat im vergangenen Jahr Beträge in Höhe von 64.100.899 Euro beigetrieben. Hiervon entfielen ca. 2,4 Millionen Euro auf Forderungen der Bundeagentur für Arbeit, ca. 49 Millionen auf Forderungen sonstiger Sozialbehörden, ca. 10 Millionen Euro auf die Kraftfahrzeugsteuer und ca. 700.000 Euro auf andere zolleigene Forderungen. Die Zahl der Vollstreckungsfälle hat sich seit der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer auf einen hohen Stand von derzeit ca. 290.000 Fällen stabilisiert.

Rauschgiftkriminalität

Bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität konnte das Hauptzollamt Koblenz im vergangenen Jahr mehr als 267 Kilogramm Betäubungsmittel sicherstellen. Es wurden unter anderem ca. 229 Kilogramm Marihuana, 34 Kilogramm Amphetamin und 1,3 Kilogramm Kokain sichergestellt. Im Raum Prüm konnten bei einem jungen Mann 30 Kilogramm Amphetamin sichergestellt werden. Der Haupttäter ist mittlerweile zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Marken- und Produktpiraterie

Im Bereich der Marken- und Produktpiraterie ist die Zahl der Beschlagnahmen im Vergleich zu 2016 leicht gesunken, allerdings ist die Stückzahl der beschlagnahmten Gegenstände angestiegen. Der Warenwert der Originalware dieser sichergestellten Sendungen beträgt 376.232 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (327.010 Euro) hat sich die Summe etwas erhöht.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung wurden 1.566 Arbeitgeber geprüft, ob sie ihre Beschäftigten z. B. ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Bei diesen Prüfungen wurde eine Schadenssumme von 51,7 Millionen Euro aufgedeckt, es wurden 4.327 Strafverfahren und 807 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die gestiegenen Arbeitsergebnisse sind insbesondere auf die fachliche Neuausrichtung der FKS zurückzuführen, die das Bundesministerium der Finanzen im Jahr 2015 eingeleitet und bis heute ausgebaut hat. Dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ folgend ist es das Ziel der FKS, risikoorientiert zu prüfen und verstärkt die Bereiche und Branchen ins Visier zu nehmen, in denen am ehesten mit Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen zu rechnen ist und so besonders die großen Betrugsfälle aufzudecken. Das führt zu mehr Ermittlungsverfahren und zu einer Zunahme der festgesetzten Schadenssummen. Ein weiterer Grund für die gestiegenen Arbeitsergebnisse ist zudem die Personalverstärkung der FKS seit 2015. Für die Verstärkung insbesondere von Mindestlohnprüfungen sind insgesamt 1.600 neue Stellen vorgesehen. Aufgrund des zeitlich gestaffelten Zulaufs der Planstellen im Haushalt erfolgt die Personalzuführung schrittweise. Dabei ist die verstärkte Zuführung von Nachwuchskräften im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ausdruck der strategischen Priorisierung dieser Aufgabe. Im vergangenen Jahr wurden vier bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt.

Zusatzinformation:

Alleine in diesem Jahr stellt der Zoll zum 1. August 2018 1.400 neue Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes ein. Bewerbungen für das Einstellungsjahr 2019 werden bis zum 30. September 2018 entgegengenommen. Der Zoll, mit rund 39.000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber des Bundes, wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Das erteilte Zertifikat zum audit berufundfamilie belegt das große Engagement des Zolls für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im mittleren Zolldienst beträgt die Ausbildungszeit zwei, im gehobenen Zolldienst drei Jahre, die jeweils zur Hälfte aus Theorie und Praxis besteht.

Die theoretische Ausbildung findet am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung statt. Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Ausbildungshauptzollämtern. Einen Überblick über alle Ausbildungshauptzollämter, Informationen über den Zoll und die Ansprechpartner/ innen vor Ort finden Sie unter www.zoll.de oder auf der neuen Karrierewebsite www.talent-im-einsatz.de. Der Zoll ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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