Mehr Geld für die Kommunen?

 Dr. Reinhard Scholzen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich neu regeln muss. Der Finanzbedarf der Kommunen wird anhand ihrer Aufgaben ermittelt werden

Koblenz.  Artikel 28 des Grundgesetzes und die rheinland-pfälzische Landesverfassung regeln die Finanzen der Kommunen. Dort ist in Artikel 49 festgeschrieben, dass die kommunalen Gebietskörperschaften einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben. Des Weiteren haben sie das Recht, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Das Konnexitätsprinzip schreibt vor, dass das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen muss, wenn es ihnen zusätzliche Aufgaben überträgt.

Trotz dieser eindeutigen Festlegungen musste sich das höchste rheinland-pfälzische Gericht mehrfach mit den kommunalen Finanzen befassen.

So erklärte der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 Teile des Landesfinanzausgleichsgesetzes für verfassungswidrig. Die Landesregierung wurde verpflichtet, einen „spürbaren Beitrag“ zur Bewältigung der finanziellen Krise der Kommunen zu leisten. Gegen die Neuregelung, die 2014 erfolgte, klagten die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern beim Verwaltungsgericht in Neustadt a. d. W. Die dortigen Richter hielten die geltende Regelung für nicht mit der Verfassung vereinbar. Daher baten sie den Verfassungsgerichtshof in Koblenz im Wege einer konkreten Normenkontrolle um eine umfassende Prüfung der Finanzierung der Kommunen durch das Land.

Am 16. 12. 2020 urteilten die Richter unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Lars Brocker, das Verfahren der Finanzierung der Kommunen sei verfassungswidrig. Sie stellten fest, die Gemeinden und Gemeindeverbände erhielten nicht das erforderliche Geld, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben und ebenso die sogenannten freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Des Weiteren urteilte der Verfassungsgerichtshof, die Kommunen müssten befähigt werden, ihre Kassenkredite in Höhe von rund 6 Milliarden Euro abzubauen. Hierzu müsse das Land den Städten und Gemeinden zusätzliche Finanzmittel bereitstellen. Jedoch können die Kommunen nicht schalten und walten, wie sie wollen. Sie müssen einerseits ihre Möglichkeiten, höhere Einnahmen zu erhalten, ausschöpfen und andererseits kann das Land nach wie vor prüfen, ob die Kommunen wirtschaftlich und sparsam haushalten.

Reinhard Scholzen, der Vorsitzende des Kreisverbandes Vulkaneifel der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU, sieht in dem Urteil die Chance für einen Neubeginn: „Elf Städte und Gemeinden aus Rheinland-Pfalz finden sich unter den 20 deutschlandweit am höchsten verschuldeten Kommunen. Das Koblenzer Urteil gibt Hoffnung, dass die Schulden von den Schultern unserer Gemeinden genommen werden. Ganz so, wie es zum Beispiel unser Nachbarland Hessen gemacht hat. Des Weiteren dürfen unsere Kommunen hoffen, dass sich die Landesregierung zukünftig an die Verfassung hält, also ihnen das Geld gibt, das sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Der zuständige Staatssekretär hat betont, dass zunächst exakt berechnet werden muss, wie hoch der Finanzbedarf der Kommunen ist. Viel Zeit zum Rechnen haben die Richter der Landesregierung nicht gelassen: Bis zum 1. Januar 2023 muss die neue Regelung stehen.“

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