17 Tage Haft wegen Erschleichens von Leistungen

Andernach. Die Bundespolizei Koblenz verhaftete vergangenen Woche einen 32-Jährigen am Bahnhof Andernach. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. Wegen des Erschleichens von Leistungen hatte das Amtsgericht Osnabrück ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 255 Euro verurteilt. Da er die geforderte Summe nicht entrichten konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Koblenz gebracht. Dort verbüßt er jetzt eine 17-tägige Restfreiheitsstrafe.

Anm.d.Red: Die Unterbringung von Strafgefangenen kostet den Staat Geld. Im Durchschnitt waren es 2010 rund 110,- Euro pro Tag, bei stark steigender Tendenz. 17 Tage Haft kosten den Steuerzahler mindestens 1870,- Euro. Die Verantwortlichen sollten sich mal überlegen, ob es Sinn macht, eine Geldstrafe in Höhe von 255 Euro um mehr als 600 Prozent zu erhöhen. Wäre nicht vernünftiger, auf die 255,- Euro zu verzichten und den Betroffenen die Strafe abarbeiten zu lasen, zum Beispiel bei der Stadtreinigung?

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