Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz umgezogen

Neue Zuständigkeiten der Mitarbeiter

KREIS MYK. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz für gesetzliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Beglaubigungen befindet sich seit Anfang August im Kreishaus in Koblenz, Bahnhofstraße 9. Die Mitarbeiter, die bisher in den Gesundheitsämtern Andernach, Mayen und Koblenz tätig waren, gehören seitdem organisatorisch der Sozialabteilung an. Mit der Neuorganisation gehen auch regionale Zuständigkeitsänderungen bei den Mitarbeitern einher. Die Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Kontaktdaten findet man auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kvmyk.de. Mitteilungen können an das Sammelpostfach betreuungsbehoerde@kvmyk.de gerichtet werden.

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