Lukasmarkt im Recht

Der Lukasmarkt in Mayen ist beliebt – gleichermaßen bei Besuchern, wie auch bei Schaustellern. Dass die Stadt Mayen ein transparentes und rechtlich korrektes Verfahren zur Vergabe der Standplätze etabliert hat, bestätigte nun ein aktuelles Gerichtsurteil. (Foto Stadt Mayen)

Mayen. Klage abgewiesen: Nicht-Zulassung eines Schaustellers zum Lukasmarkt war korrekt. In diesen Tag wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des Schaustellerbetrieb Musik-Express gegen die Stadt Mayen auf Zulassung zum Lukasmarkt 2018 verhandelt. Nun erreichte die Stadt Mayen das Urteil: Die Klage wird, wie durch die Stadt beantragt, abgewiesen.Bereits im Klageverfahren haben die Vertreter der Stadt Mayen die Vorwürfe des Schaustellers voll umfänglich zurück gewiesen und das Urteil gibt ihnen Recht.

Die Stadt Mayen „hat die Zulassung des Rundfahrgeschäfts des Klägers zum Lukasmarkt 2018 im Ergebnis in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid vom 18. April 2018 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger daher nicht in seinen Rechten.“, heißt es im Urteil. Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass das Vergabeverfahren und die Richtlinien zur Vergabe der Plätze auf dem Volksfest „transparent und sachgerecht“ sind. Hier stellt das Gericht klar, dass sowohl die Richtlinien als auch die Entscheidung auf Zulassung, welche durch den Marktausschuss getroffen wurde, rechtmäßig war.

Vielmehr führt das Gericht noch aus, dass selbst wenn einzelne Punkte zu bemängeln gewesen wären, der Schausteller keine Aussichten auf eine Zulassung gehabt hätte, da das von ihm betriebene Geschäft die schlechteste Bewertung der insgesamt neun Bewerbungen in seiner Sparte hatte. „Das Urteil bestätigt, dass sich sowohl die Ausschussmitglieder wie auch die Verwaltungsmitarbeiter zu jedem Zeitpunkt rechtlich vollkommen korrekt verhalten haben. Ich bin dankbar für diese deutliche Klarstellung zu Gunsten meiner Mitarbeiter und der städtischen Gremien.“ so Oberbürgermeister Wolfgang Treis.

„Aufgrund der festgestellten unbegründeten Klage und der Überschrift bei vereinzelten Pressedarstellung konnte ein anderer Eindruck entstehen.  Nunmehr hat aber das Gericht entschieden und ist unserem Antrag auf Klageabweisung gefolgt und wir können dem größten und beliebtesten Volksfest in unserer Region mit reiner Freude entgegen blicken,“ so der verantwortliche Marktmeister und Fachbereichsleiter, die sich in den letzten Tagen massiven Rückfragen aufgrund der Veröffentlichungen stellen mussten.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen