St. Martins-Umzügen können mit Schutzmaßnahmen stattfinden

Auch in diesem Jahr sollen St. Martins-Umzüge unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen stattfinden können. Im Gegensatz zum letzten Jahr sind darüber hinaus wieder Veranstaltungen vor oder nach dem St. Martins-Umzug möglich.

Nach Informationen durch die Landesregierung zählen St. Martins-Umzügen zu den religiösen Veranstaltungen. Zwischen unterschiedlichen Familien oder Gruppen von 25 Personen muss der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden. Die Maskenpflicht entfällt, da es sich um eine Veranstaltung im Freien handelt.

Zudem können die Umzüge auch musikalisch durch Musikvereine oder Spielmannzüge begleitet werden. Außerdem dürfen auch Laternenlieder in reduziertem Maße gesungen werden. Hier gilt es den Mindestabstand einzuhalten.

Sofern nach den Umzügen Zusammenkünfte in Hallen etc. vorgesehen sind, insbesonders wenn Speisen oder Getränke ausgegeben werden, ist eine Veranstaltung anzumelden.

Hier sind der Kreisordnungsbehörde Hygienekonzepte vorzulegen. Die entsprechenden Muster hierfür finden Sie zum Herunterladen unter: www.cochem-zell.de/coronaregeln oder können per E-Mail an kob@cochem-zell.de  angefragt werden.

Falls lediglich Martinsbrezel ausgegeben werden oder nur ein Martinsfeuer zum Anschauen errichtet wird, stellt dies keine Veranstaltung dar. Hierfür ist kein Konzept einzureichen. Hier ist lediglich das Abstandsgebot zu beachten.

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