Weiterhin kein Badebetrieb am Waldsee Rieden

KREIS MYK. Obwohl die neueste Corona-Bekämpfungsverordnung eine Öffnung von Freibädern wieder erlaubt, bleibt der Waldsee Rieden weiterhin für den Badebetrieb geschlossen. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig wird die Einhaltung regelmäßig überprüfen.

Grund für das immer noch bestehende Badeverbot ist, dass man keine Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften gewährleisten kann. Die Landesverordnung schreibt unter anderem vor, dass der Zutritt zum Badegewässer so zu regeln ist, dass nicht mehr Gäste zum Gewässer gelangen, als unter Wahrung der Abstandsregeln zulässig sind. Darüber hinaus müssen einzelne Bereiche klar voneinander abgetrennt werden, eine Beaufsichtigung der Gäste muss gewährleistet sein und auch die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein. „Diese Auflagen für den Waldsee einzuhalten, dessen Liegewiesen von allen Seiten frei zugänglich sind, ist schlichtweg nicht zu leisten. Aus diesem Grund gibt es aktuell keine andere Möglichkeit, als das Badeverbot aufrecht zu erhalten“, erklärt Hans-Peter Schomisch, Geschäftsführer des Zweckverbands „Waldsee Rieden“.

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