Nachlese zum Landesfinanzausgleichsgesetz

Region. Der Landtag hat in der letzten Woche die Gesetzesänderung zum Landesfinanzausgleichsgesetz beschlossen. Dies ist gegen den ausdrücklichen Willen aller kommunalen Spitzenverbände und damit gegen den Willen der Kommunen im Land geschehen. Ich danke allen, die sich in den Diskussionsprozess eingebracht haben.

Dies ist mit einem hohen Sachverstand, nachhaltig und sehr sachlich geschehen. Leider wurden unsere Argumente von den Regierungsfraktionen und der Regierung selbst nicht berücksichtigt. Deren Argumente, dass die Kommunen in den letzten Jahren mehr Geld bekommen hätten, lassen die Frage stellen, ob man sich mit unseren Argumenten überhaupt auseinandersetzen wollte. Das muss aber jedes Landtags- und Regierungsmitglied mit sich ausmachen!

Die laufend steigenden Ausgaben in allen Bereichen des örtlichen kommunalen Lebens wurden nicht berücksichtigt. Auch wurde nicht berücksichtigt, dass die Umsetzung so ziemlich aller Herausforderungen der letzten Jahre, ob Flüchtlingskrise, Ausbau der Kitas und Schulen oder Erschließung des Landes mit Breitband vor allem von der der örtlichen Gemeinschaft, dem örtlichen Ehrenamt und den Verwaltungen der Gemeinden, Städten und Landkreisen geschultert wurden, allenfalls untergeordnet von Landes- oder Bundesbehörden.

Kommunen beweisen also ständig: Sie sind hochflexible Leistungsträger! Wir nehmen jetzt das Handeln des Landes im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Kenntnis. Allerdings endet damit nicht das Ringen um eine angemessene Finanzausstattung und einen an-gemessenen Umgang mit örtlichen Herausforderungen.

Die nächsten Kapitel sind mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes oder dem neuen Bundesteilhabegesetz aufgeschlagen und lassen bei diesem Regierungshandeln wieder befürchten, dass über unsere Köpfe hinweg entschieden werden soll. Die Gesetzentwürfe deuten genau darauf hin. Die Aufgaben der Zukunft fordern gemeinsame Anstrengungen! Es geht um die Bewältigung des demographischen Wandels, der Digitalisierung, dem Ausbau und Erhalt der Infrastruktur wie Schulen, Kindertagesstätten, Straßen oder Einrichtungen für das soziale und örtliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. Diese Themen betreffen den gesamten Lebensbereich unserer Bürgerschaft und sind damit eine Herausforderung für die örtliche Gemeinschaft.

Das nehmen wir gerne wahr, bedarf aber der organisatorischen und finanziellen Unterstützung des Staates. Die örtliche Gemeinschaft genießt den Schutz des Grundgesetzes und der Landesverfassung, auch vor dem Handeln des Gesetzgebers. Einseitigen finanziellen und organisatorischen Belastungen durch Eingriffe des Gesetzgebers – wie beim LFAG geschehen, oder bei den weiteren Gesetzentwürfen beabsichtigt – werden wir weiter mit guten, klaren und sachlichen Argumenten entgegentreten und unser Recht einfordern. Wir setzen auf das Parlament und seinen verfassungsgemäßen Kontrollauftrag über das Regierungshandeln. Wir dürfen weiter gespannt sein! 

v. Günther Schartz,
Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz

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