Neues Gesetz erlaubt direkten Zugriff auf Wohnraum gegen den Willen der Eigentümer

Region. Hamburg macht als erstes Bundesland Gebrauch. Damit Flüchtlinge im anstehenden Winter nicht in Zelten übernachten müssen, will die Hansestadt leerstehende Immobilien beschlagnahmen. Medienberichten zufolge macht dies ein neues Gesetz möglich, das den Behörden das Recht einräumt, sogar gegen den Willen der Eigentümer Wohnraum zu beschlagnahmen. Dieses Gesetz soll noch im Oktober von der Bürgerschat der Hansestadt verabschiedet werden. Befristet soll es zunächst einmal bis März 2017 werden.

Voraussetzung für die sogenannte Sicherstellung von Gebäuden und Grundstücken ist, dass sie derzeit ungenutzt sind. Außerdem muss den Angaben zufolge nachgewiesen sein, dass in den bestehenden Erstaufnahme- oder Folgeunterbringungen nicht mehr genug Plätze vorhanden sind, um alle Flüchtlinge unterzubringen. In weiteren Bundesländer wird dies Möglichkeit bereits auch diskutiert. Es gibt auch schon Kommunen, die vereinzelnd Mietern gekündigt haben, um diesen Wohnraum danach für Flüchtlinge nutzen zu können.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen