AG Wiederaufbau meldet erste Ergebnisse zu Ersatzwohnbauflächen im Ahrtal

Foto: SGD-Mord

Wo können die von der Flutkatastrophe besonders stark betroffenen Menschen im Ahrtal in Zukunft Heimat finden? Die bei der SGD Nord eingerichtete Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ hat für diese drängende Frage erste Prüfergebnisse erarbeitet.

„Für die Ortsgemeinden Altenahr, Ahrbrück und Rech der Verbandsgemeinde Altenahr ist die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit abgeschlossen. Danach sind drei Flächen in einer Größe von zusammen knapp 5,7 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Auf diesen Flächen könnten etwa 85 Wohneinheiten realisiert werden. Hinzu kommen sechs weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet sind, “ so SGD Nord-Präsident-Treis.

Für neun weitere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr und zwei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau werden derzeit weitere Ersatzflächen von der AG Wiederaufbau auf die Machbarkeit hin überprüft. Die Einleitung der Prüfung potenzieller Ersatzwohnbauflächen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die aktuell von der Stadtverwaltung gemeldet worden sind, steht unmittelbar bevor.

„Es ist eines unserer vorrangigen Ziele, unseren betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen adäquaten Ersatz für ihr Grundstück anzubieten und ihnen damit zu ermöglichen, in unserer Heimat, unserem schönen Kreis Ahrweiler, wohnen zu bleiben. Natürlich geht es vielen Menschen nicht schnell genug, denn sie möchten Stück für Stück und das so schnell wie möglich, in ihr gewohntes Leben zurückkehren. Aber die Arbeit der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ hat in kurzer Zeit Enormes geleistet“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Die bei der SGD Nord eingerichtete AG Wiederaufbau unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.

Über die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“: 

Nach der verheerenden Flutkatastrophe unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler den Wiederaufbau im Ahrtal insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung. Mit der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ werden komplexe Aufgaben fachübergreifend und gebündelt sowie möglichst pragmatisch und zeitnah abgearbeitet. Die „AG Wiederaufbau“ berät betroffene Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen und hat dafür die folgenden zentralen Kontaktmöglichkeiten geschaffen: Telefonnummer: 0261 – 120 – 8005 oder Email: ahrtal@sgdnord.rlp.de

Weitere Informationen: Leitfäden zu den Themen Klimaangepasstes Bauen und Objektschutz finden Sie im Downloadbereich unter dem Link: ÜSG Ahr SGD Nord (rlp.de)

 

Das Symbolbild zur Bebauung im Ahrtal ist im Rahmen der Berichterstattung frei. Bitte geben Sie die Bildquelle „SGD Nord“ an.

 

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