„Paketagent“ – Internetbetrüger missbrauchen unbedachte Bürger zur Geldwäsche

Region. Ein 41-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Bitburger Land suchte Anfang Oktober in einer Wochenzeitung nach einer Nebenbeschäftigung. Dabei fand er eine Annonce, in der eine Tätigkeit als angeblicher Logistiker im Homeoffice angeboten wurde. Dies angeblich von einer Firma in Luxembourg. Über eine gefakte Internetseite einer real existierenden Firma und per E-Mail nahm er Kontakt mit der Firma auf, die schließlich zu einem Arbeitsvertrag führte. In der Folge wurden von unterschiedlichen Unternehmen und Internet-Shops Pakete mit unterschiedlichen Waren aus der Elektronik-Branche wie Laptops, Smartphones, iPads oder Fotokameras etc., meist im Wert zwischen 500,- und 1.000,- EUR, an ihn gesandt. Seine Aufgabe war die Umadressierung und der Weiterversand, überwiegend nach Osteuropa. Dafür sollte er laut Arbeitsvertrag 2.200 Euro monatlich erhalten.

Als er bereits 9 Pakete erhalten und weiter versandt hatte, wurde er von einem Mitarbeiter eines Kreditkartenunternehmens angerufen. Dort war aufgefallen, dass bei verschiedenen Unternehmen online Waren gekauft, mit unterschiedlichen, illegal erworbenen Kreditkartendaten von verschiedenen Karteninhabern betrügerisch bezahlt und an ihn versandt worden waren. Was er bereits geahnt hatte, wurde ihm nun bewusst. Er war als sogenannter Paket- oder Warenagent tätig geworden.

Mit derartigen Vorgehensweisen versuchen Kriminelle, Arbeitssuchende für ihre Zwecke einzuspannen. Über Internetanzeigen oder Spam-Mails werden Tätigkeiten als Warenagent, Paketmanager oder Testkäufer beworben. Im Rahmen dieser Arbeitsverhältnisse sollen dann Pakete in Empfang genommen, umverpackt und meist ins Ausland weitergesendet werden. Es wird dabei von Seiten der Täter versucht, möglichst lange den Eindruck eines legalen Arbeitsverhältnisses aufrecht zu erhalten. U.a. wird, wie auch in diesem Falle, ein seriös wirkender Arbeitsvertrag übersandt und der angeblich legale Zweck der Tätigkeit ausführlich erläutert.

Was der Paketagent meist nicht ahnt: Die Sendungen entstammen betrügerischen Interneteinkäufen, z.B. mit ausgespähten Kreditkartendaten. Faktisch stellt dieser Warenagent also seine Anschrift und seine Daten in „Beihilfe“ für einen Betrug bereit, die polizeilichen Ermittlungen, sowie zivilrechtliche Ansprüche werden in der Folge jedoch auch gegen ihn gerichtet. Sein Verhalten ist weiterhin strafbar als Geldwäsche. Die dahinter verborgenen, oft ausländischen Netzwerke lassen sich meist nicht aufklären. Auch mit sog. „Finanzagenten“ versuchen Internetbetrüger Geld „zu waschen“. Dabei werden Personen gesucht, die Geldbeträge auf ihrem Konto in Empfang nehmen und weiter versenden. Dies häufig über elektronische Zahlungswege wie den Zahlungsdienstleister „Western Union“.

Schließlich hat sich der vorgenannte Mann selbst bei der Polizei angezeigt und die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Auf ihn kommen nun nicht unerhebliche Rückforderungen der geschädigten Kreditkarteninhaber zu.

Die Polizei empfiehlt:

  • nicht auf derartige Angebote zu reagieren,
  • kein Jobangebot als Paket- oder Finanzagent anzunehmen,
  • niemals sein Bankkonto oder seine Postadresse für Geschäftsabwicklungen von Fremden zur Verfügung zu stellen und
  • wenn Sie bereits mit der Tätigkeit begonnen haben, brechen Sie diese sofort ab und erstatten Strafanzeige bei der für Sie zuständigen Dienststelle.

 

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