Patientensicherheit contra Laser-Wahn bei Krampfadern

Laserbehandlung  - Besenreiser
Laserbehandlung
– Besenreiser

Bad Bertrich. „Laser blitzt Krampfadern weg“ – diese oder ähnlich plakative Schlagzeilen beobachtet die Deutsche Venen-Liga (DVL), größte Patientenvereinigung für Venenerkrankungen, in den letzten Jahren mit großer Sorge. „Die Lasertherapie hat natürlich ihre Berechtigung als Behandlungsmethode für Krampfadern und Besenreiser; allerdings fehlen bisher wissenschaftlich fundierte Langzeitergebnisse. Und Patientenberichten zu Folge, die uns erreichen, scheinen die Behandlungsergebnisse bzw. die Qualität der Lasertherapie schlechter zu werden“, so die DVL-Geschäftsführerin, Petra Hager-Häusler. Die Methode: Bei den so genannten endoluminalen Verfahren, wie der Lasertherapie, wird die erkrankte Vene mit Laserstrahlen verschlossen bzw. verschweißt. Damit soll zum Beispiel die Gefahr einer Thrombose verhindert werden. Der Venenspezialist prüft mit Hilfe moderner Ultraschalltechnik vor der Behandlung, ob die Vene für die Ein- bzw. Durchführung der Lasersonde geeignet ist:
Ist der Befund zu weit fortgeschritten und die Krampfader zu sehr geschlängelt, macht eine Lasertherapie wenig Sinn; Ist der Befund zu gering, sollte die Behandlungsnotwendigkeit mit der Lasersonde besonders geprüft werden.

Die Gefahr: Auch in USA explodieren die Behandlungszahlen mit Lasern. Amerikanische Venenexperten vermuten sogar, dass immer mehr Patienten mit gesunder Stammvene aus rein kommerziellen Interessen behandelt werden, wie Dr. R. H. Samson in seinem Artikel in der  anerkannten Fachzeitschrift „Vascular Specialist“ anprangert. Samson warnt vor einer unkritischen und aus ökonomischen Gründen geleiteten, unwiederbringlichen Zerstörung der Stammvene. Andere Experten sprechen schon von Körperverletzung oder sogar dem „Tödlichen Laser-Wahn bei Krampfadern.“

Auch deutsche Experten – so auf der letzten Jahrestagung der Deutsche Gesellschaft für Phlebologie (Phlebologie=Venenheilkunde) in Hamburg, fürchten inzwischen ein leichtfertiges Verschließen der langen Stammvene (Vena saphena magna) durch die so genannten minimal-invasiven Techniken der Laser- oder Radiowellentherapie, was potentiell tödliche Folgen haben kann: Fehlt die wichtige Stammvene, ist der Patient nur eingeschränkt bypassfähig und kann, zum Beispiel bei der späteren Erfordernis eines Herzbypasses, möglicherweise nicht überleben, oder er kann sein Bein verlieren, wenn ein Venenbypass bei einer Arterienverkalkung notwendig wird.

Nach neuesten Informationen der Deutschen Venen-Liga e.V. stellen in Deutschland inzwischen sogar Schönheitsinstitute bei geringer Venenerkrankung eine Indikation zur Laser- und Radiowellentherapie. „Patienten brauchen Sicherheit in der Therapieentscheidung. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die Qualität dieser medizinischen Leistungen muss für die betroffenen Patienten umgehend gesichert werden. Dafür kämpfen wir gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften“, so die Deutsche Venen-Liga e.V. (sämtl. Fotos: Deutsche Venenliga)

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