Pflicht zur Nutzung von Inland ECDIS Geräten ab dem 1. Januar 2021 auf der internationalen Mosel

Die Moselkommission erinnert die Schifffahrtstreibenden daran, dass ab dem 1. Januar 2021 auf der internationalen Mosel Inland AIS nur noch mit einem Inland ECDIS Gerät als Kartenanzeigegerät benutzt werden darf. Vergleichbare Kartenzeigegeräte dürfen nicht mehr benutzt werden.

Im Jahr 2014 hat die Moselkommission beschlossen, eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung mit Inland AIS und Inland ECDIS oder einem vergleichbaren Kartenanzeigegerät auf der internationalen Mosel einzuführen. Die entsprechende rechtliche Regelung wurde mit § 4.07 Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) neu in die MoselSchPV aufgenommen. Für das Inkrafttreten dieser neuen Verpflichtung wurde der 01.01.2016 festgelegt.

Ziel dieser Ausstattungsverpflichtung ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Binnenschiffsverkehrs zu verbessern. Hierdurch werden die Möglichkeiten zur Selbstwahrschau für die Schiffsführer ausgeweitet und verbessert. Die Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Navigation werden signifikant erweitert, da der Schiffsführer eine Übersicht über die gesamte aktuelle Verkehrslage hat. Dank Kartenanzeigegeräten wie Inland ECDIS kann er auf seinem Bildschirm, zum Beispiel in kurvenreichen Abschnitten oder bei schlechter Sicht, visualisieren, wo sich die anderen Verkehrsteilnehmer befinden.

Im Juni 2015 hat die Moselkommission in ihrer Plenarsitzung ergänzend beschlossen, die Nutzung von Inland AIS mit vergleichbaren Kartenanzeigegeräten nur für eine Übergangsphase von fünf Jahren zuzulassen. Danach soll Inland AIS nur noch mit einem Inland ECDIS Gerät benutzt werden dürfen. Diese Regelung steht in § 4.07 Nr. 3 Satz 3 MoselSchPV.

Die Übergangsfrist von fünf Jahren endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 darf deshalb auf der internationalen Mosel Inland AIS nur noch mit einem Inland ECDIS Gerät als Kartenanzeigegerät benutzt werden.

Hintergrund der Entscheidung der Moselkommission war, dass es im Gegensatz zu Bereichen des Rheins auf der Mosel keine Kontrollzentralen gibt, die den Verkehr lenken. Die Schifffahrtstreibenden müssen stattdessen ihre Fahrten abhängig von der Verkehrslage selbst managen. Die Anzeigesysteme des standardisierten Inland ECDIS, gekoppelt an eine AIS-Ausrüstung sind somit die sinnvollste Referenz, um die Sicherheit der Schifffahrt zu verbessern. Ebenso garantieren nur ECDIS Geräte langfristig, die technische Teilhabe an künftigen sicherheitsrelevanten Entwicklungen im Bereich der River Information Services.

Die Übergangsfrist wurde lediglich geschaffen, um Binnenschiffern, die 2015 noch vergleichbare Kartenanzeigegeräte nutzten, eine angemessene Nutzungsdauer für ihre Altgeräte einzuräumen.

Die geltende Fassung der MoselSchPV befindet sich auf der Internetseite www.moselkommission.org.

 

 

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