8.700 Menschen in Rheinland-Pfalz erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Am Jahresende 2020 erhielten knapp 8.700 Menschen in Rheinland-Pfalz Hilfe zum Lebensunterhalt als Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren dies gut 6.200 Personen bzw. fast 42 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Der deutliche Rückgang liegt im Wesentlichen in der Neuregelung der Leistungen für Menschen mit Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz begründet.

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen ist gegenüber dem Vorjahr um etwa 6.600 Personen bzw. gut 61 Prozent gesunken. In Einrichtungen lebenden Personen mit einer Behinderung wurde bis Ende 2019 ein monatlicher Barbetrag im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Diese Form von Geldleistungen existiert seither nicht mehr; stattdessen wird bei Bedarf ein Regelsatz im Rahmen der Grundsicherung gewährt. Die Zahl der Hilfebedürftigen außerhalb von Einrichtungen hat sich im Vorjahresvergleich hingegen um 340 Personen bzw. rund 8 Prozent erhöht.

Frauen wie Männer fanden sich nahezu gleich häufig im Leistungsbezug. Das Durchschnittsalter aller Empfängerinnen und Empfänger betrug 55,4 Jahre, wobei die weiblichen Hilfebedürftigen im Schnitt gut neun Jahre älter waren (Frauen: 60 Jahre, Männer: 51 Jahre). Personen in Einrichtungen (70 Jahre) waren zudem deutlich älter als solche außerhalb von Einrichtungen (42 Jahre).

Ende 2020 kamen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 2,1 Menschen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt. In den kreisfreien Städten fiel dieser Wert mit 2,7 Personen höher aus als in den Landkreisen (1,9). Die Spannweite reicht dabei von 0,9 Empfängerinnen oder Empfängern im Rhein-Pfalz-Kreis bis 4,1 in der Stadt Pirmasens.

 

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