Ärztliche Untersuchung vor der Einschulung kann entfallen

Mainz (dpa/lrs) – Bei der Anmeldung von Kindern für den Schulbeginn im nächsten Jahr muss in etlichen Kommunen die übliche Untersuchung im Gesundheitsamt aufgrund der Corona-Pandemie diesmal entfallen. Die Pflicht zur schulärztlichen Untersuchung sei ausgesetzt worden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch mit. Bei den Schuleingangsuntersuchungen, die meist im Herbst des Vorjahres stattfinden, wird aus ärztlicher Sicht die Schulreife überprüft.

In der Stadt Landau wie im Kreis Südliche Weinstraße finden die Untersuchungen daher nach einer Mitteilung vom Mittwoch nicht statt. «Sollte sich die Lage im Hinblick auf das Infektionsgeschehen ändern, wird geprüft, ob eine Untersuchung der sogenannten “Kann-Kinder”

stattfinden kann»

 

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