Arbeitsvolumen 2020: Durchschnittliche Arbeitszeit je Erwerbstätigen erreicht Rekordtief

Im Jahr 2020 leisteten die gut zwei Millionen Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz 2,64 Milliarden Arbeitsstunden. Nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“, dem das Statistische Landesamt in Bad Ems angehört, bedeutet dies einen Rückgang um 128,7 Millionen Stunden bzw. um 4,6 Prozent gegenüber 2019. Im Bundesdurchschnitt nahm das Arbeitsvolumen mit minus 4,7 Prozent etwas stärker ab. Der Rückgang in den westdeutschen Ländern ohne Berlin betrug 4,8 Prozent; in den ostdeutschen Ländern ohne Berlin verringerte sich die Zahl der Arbeitsstunden hingegen um 4,5 Prozent. Ausschlaggebend für die negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die ab März 2020 die rheinland-pfälzische Wirtschaft hart getroffen hat. Die Pandemie ließ die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und damit auch den Bedarf an Arbeitsleistung in der gesamtwirtschaftlichen Produktion kräftig sinken.

Da im Krisenjahr die Zahl der Erwerbstätigen mit minus 1,4 Prozent deutlich schwächer sank als das Arbeitsvolumen, nahm die Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen kräftig ab. Jede erwerbstätige Rheinland-Pfälzerin bzw. jeder erwerbstätige Rheinland-Pfälzer kam 2020 nur noch auf durchschnittlich 1.307 Arbeitsstunden (Deutschland: 1.332 Stunden); das waren 45 Stunden bzw. minus 3,3 Prozent weniger als 2019 (Deutschland: minus 51 Stunden bzw. minus 3,7 Prozent). Damit verzeichnete Rheinland-Pfalz 2020 bei der durchschnittlichen Pro-Kopf-Arbeitszeit der Erwerbstätigen – absolut und relativ – einen historischen Tiefstand. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige arbeiteten mit durchschnittlich 1.839 Stunden deutlich mehr als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (1.255 Stunden).

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen liegt in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt, und im Vergleich der Länder belegt Rheinland-Pfalz den vorletzten Platz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Arbeitsstunden die Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten mit ihrer reduzierten Arbeitszeit einfließen, bei der rechnerisch ermittelten Arbeitszeit je Erwerbstätigen die Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten jedoch wie Vollzeitbeschäftigte behandelt werden. Rheinland-Pfalz weist im Vergleich der Bundesländer einen sehr hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten auf, und auch die Teilzeitquote liegt über dem Bundesdurchschnitt. Dadurch erklärt sich das vergleichsweise geringere Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz.

Wirtschaftsbereiche

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen ist in den Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. In der Land- und Forstwirtschaft war die Pro-Kopf-Arbeitszeit 2020 mit 1.586 Stunden am höchsten (Deutschland: 1.700 Stunden); ein Grund dafür ist der hohe Anteil an Selbstständigen. Gegenüber 2019 sank die durchschnittliche Arbeitszeit je Erwerbstätigen in diesem Wirtschaftsbereich um 19 Stunden.

Im Produzierenden Gewerbe leisteten die Erwerbstätigen durchschnittlich 1.437 Stunden pro Kopf (Deutschland: 1.438 Stunden). Dabei lag das Baugewerbe mit 1.537 Stunden (Deutschland: 1.554 Stunden) deutlich vor dem Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe mit 1.404 Stunden (Deutschland: 1.402 Stunden). Auch im Baugewerbe ist ein vergleichsweise hoher Anteil der Erwerbstätigen selbstständig. Gegenüber 2019 sank das Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen im Baugewerbe um 32 Stunden, im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe sogar um 40 Stunden.

Im Dienstleistungssektor erbrachten die Erwerbstätigen 2020 mit 1.255 Arbeitsstunden deutlich weniger Stunden als im produzierenden Gewerbe (Deutschland: 1.291 Stunden). In den Dienstleistungsbereichen ist der Anteil der geringfügig und Teilzeitbeschäftigten besonders hoch. Erwerbstätige im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ arbeiteten 1.257 Stunden (Deutschland: 1.297 Stunden). Dieser Teilbereich verzeichnete mit minus 67 Stunden 2020 den stärksten Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit (Deutschland: minus 71 Stunden). Im Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“ wurden 1.303 Arbeitsstunden geleistet (Deutschland: 1.319 Stunden). Dies bedeutete einen Rückgang um 58 Stunden im Vergleich zum Vorjahr (Deutschland: minus 60 Stunden). Mit 1.235 Stunden ist die durchschnittliche Arbeitszeit im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“, wie schon im vergangenen Jahr, mit Abstand am geringsten (Deutschland: 1.272 Stunden). Hier ist die Teilzeitquote besonders hoch. In diesem Abschnitt sank die Pro-Kopf-Arbeitszeit um 28 Stunden.

 

 

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