Bätzing-Lichtenthäler: Finanzierung von Corona-Tests praxistauglich gestalten

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler fordert Nachbesserungen bei den geplanten Bundesregelungen zur Kostenübernahme für Corona-Tests an asymptomatischen Personen: „Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundes greift in mehrfacher Hinsicht zu kurz. Corona-Tests bei Personen ohne Symptome müssen vor allem praxistauglich geregelt sein. Wichtig ist zudem, dass nicht nur die Laboruntersuchung an sich angemessen vergütet wird, sondern auch die Durchführung der Abstriche, die Dokumentation sowie Versendung und Transport.“

„Nur, wenn die Gesundheitsämter auch Dritte zur Unterstützung der Durchführung der Abstriche beauftragen können, kann die Teststrategie in den Bundesländern auch umgesetzt werden“, betonte die Ministerin. Solange der Aufwand für Durchführung und Dokumentation von Corona-Tests an asymptomatischen Personen nicht refinanziert wird, wären die kommunalen Gesundheitsämter faktisch gezwungen, alle Abstriche mit eigenem Personal durchzuführen. Sollten die Fallzahlen wieder ansteigen, können die Gesundheitsämter diese zusätzliche Aufgabe schnell nicht mehr leisten. Das den Gesundheitsämtern von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Personal ist zur Kontaktpersonennachverfolgung vorgesehen und nicht im Stande, auch Testungen vorzunehmen.

Die Vergütung der Tests soll nach dem Verordnungsentwurf rückwirkend ab dem 14. Mai greifen. Bisher ist allerdings noch nicht geklärt, welche Dokumentation hierfür notwendig ist, kritisierte Bätzing-Lichtenthäler: „Sollte das Bundesministerium daran festhalten, dass die zur Abrechnung notwendige Dokumentation erst einen Monat nach Inkrafttreten festgelegt wird, braucht es zunächst eine unbürokratische Übergangsregel, da die Testungen sonst nicht abgerechnet können und damit nicht im vorgesehenen Umfang getestet werden kann.“

Die Finanzierung der Testungen erfolgt aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen. „Es muss sichergestellt sein, dass die Kosten der Testungen vollständig über einen erhöhten Bundeszuschuss refinanziert werden, um nicht die gesetzlichen Krankenkassen zu belasten und eine Erhöhung der Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten zu vermeiden“, so Bätzing-Lichtenthäler.

„Ich hätte mir von der Bundesregierung gewünscht, dass die Erfordernisse vor Ort in dieser wichtigen Verordnung besser berücksichtigt werden“, unterstrich Ministerin Bätzing-Lichtenthäler: „Es ist schon lange klar, wie wichtig solche anlassbezogenen Tests auch bei asymptomatischen Personen sind, um das Infektionsgeschehen gerade in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen überblicken und beherrschen zu können. Gleichzeitig ist klar, dass die Lasten nicht bei den Kommunen und auch nicht bei den Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeladen werden können. Der Bund muss jetzt endlich eine praktikable Finanzierungsregelung schaffen.“

 

 

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