Bätzing-Lichtenthäler: Reform der Notfallversorgung darf nicht auf dem Rücken der Krankenhäuser erfolgen

„Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung muss in einigen wichtigen Punkten überarbeitet werden“, äußerte sich heute die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Wieder einmal forciert der Bund einen ‚ungeordneten Strukturwandel‘ der Krankenhauslandschaft. Dies erfolgt erneut ohne Berücksichtigung der Versorgungsnotwendigkeiten für die Bevölkerung gerade in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die kleinen Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz, die für die gesundheitliche Versorgung notwendig sind, wieder und noch mehr unter Druck geraten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Ein Wandel der stationären Versorgungsstrukturen muss bedarfsgerecht, systematisch und zukunftssicher gestaltet werden – insbesondere unter Einbeziehung der Länder und ihrer jeweiligen regionalen Besonderheiten. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bundes wird die Krankenhausplanung der Länder regelrecht unterhöhlt. Denn durch die vorgesehene Festlegung der Standorte der integrierten Notfallzentren (INZ) wird an den Ländern vorbei agiert. Wir als Land wollen gestalten, nicht gestaltet werden. Zudem ist es nicht akzeptabel, dass Kliniken die keine INZ betreiben dürften, einen Abschlag von 50 Prozent der Vergütung für ambulante Notfälle hinnehmen müssen.

„Grundsätzlich unterstützen wir die Zielsetzung des Entwurfs, die Notfallversorgung auf neue Füße zu stellen und besser zu verzahnen. In der vorliegenden Form darf dieses Gesetz aber keinesfalls verabschiedet werden“, betonte die Ministerin.

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