Bundesverfassungsgericht überprüft den Kammerzwang in den Industrie- und Handelskammern

In einer Pressemitteilung vom 31.03.2014 des Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) teilt dieser mit, dass sich das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden von zwei Verbandsmitgliedern zum Anlass genommen hat, sich intensiv mit der Frage der Zwangsmitgliedschaft zu beschäftigen. „Darauf warten viele Unternehmen in Deutschland seit nun über 50 Jahren“, so bffk-Vorsitzender, Frank Lasinski. Er erinnert daran, dass das höchste deutsche Gericht zuletzt 1962 über die Zwangsmitgliedschaft geurteilt hat. Seitdem wurden alle Beschwerden in Karlsruhe nicht zur Beratung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt zahlreiche Verbände, den Bundestag, den Bundesrat und weitere öffentliche Stellen zu Stellungnahmen aufgefordert.„Endlich findet die seit Jahren von uns geforderte sachliche und rechtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Kammerzwanges statt“, freut sich Lasinski. Für den Bundesverband für freie Kammern e.V. bedankt sich der bffk-Vorsitzende bei den Klägern, darunter auch bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, die mit ihrer Hartnäckigkeit den jahrelangen Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen sind. Der Dank gilt dabei auch den beteiligten Juristen u.a. den Rechtsanwälten Storr (Neustadt) und Dr. Hoppe (Kassel), die die Verfahren betreut haben. Lasinski weist aber auch darauf hin, dass auch die Expertise von Prof. Dr. Kempen (Köln), der die vom bffk koordinierte Beschwerde gegen den Kammerzwang bei der EU-Kommission bzw. die Petition im Europäischen Parlament verfasst hat, ein wichtiger Baustein für die Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerden war. „Ohne die langjährige konstruktive Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des bffk und vielen engagierten Juristinnen und Juristen hätten wir eine Verfassungsbeschwerde, die in ihrer Qualität das Interesse des Bundesverfassungsgericht wecken würde, nicht realisieren können“, betont Frank Lasinski.

Für den bffk ist mit dem nun begonnen schriftlichen Anhörungsverfahren eine Trendwende eingeläutet. „Kammerfunktionäre und Politik müssen jetzt erkennen, dass sie im Interesse des Fortbestandes der Kammern als Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft an grundlegenden Reformen nicht vorbeikommen“, verdeutlicht der bffk-Vorsitzende. Zukunftsfähige Kammern sind ohne ein Mehr an Demokratie und Transparenz, ohne einen sorgfältigeren Umgang mit den Mitgliedsbeiträge sind aus Sicht des bffk nicht denkbar. Wichtig ist dem bffk ausdrücklich auch, dass die Zeiten einer gesetzlich verordneten Interessenvertretung beendet werden. „Im 21.Jahrhundert ist der Zwang zur gemeinsamen Interessenvertretung anachronistisch und mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar“, unterstreicht Lasinski für den bffk. Aus Sicht des bffk sind nun Politik und Kammern aufgefordert, den Impuls des Verfassungsgerichtes aufzunehmen und aktiv an der grundlegenden Modernisierung der Kammern in Deutschland zu arbeiten. Der bffk wird wie schon in den vergangenen Jahren solche Reformbemühungen unterstützen.

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