DEHOGA 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung und reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbe

DEHOGA RLP Präsident Gereon Haumann (Foto: Andreas Scholer)

In einem gemeinsamen Beschluss hat  der DEHOGA Rheinland-Pfalz mit den DEHOGA Landesverbänden Bayern und Hessen einen 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes  vorgelegt. Die konkreten Vorschläge sollen in der nächsten Bund-Länder-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs eingebracht werden. Das DEHOGA 4-Stufenmodell bildet ein Szenario, dass dem Gastgewerbe eine dringend notwendige Öffnungsperspektive gibt, ohne dabei den erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus zu gefährden.

„Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakt-erfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so der rheinland-pfälzische DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Der DEHOGA hat sich seit Beginn der Pandemie bei der branchenspezifischen Konkretisierung und Kommunikation der AHA+L-Regeln aktiv eingebracht und bietet das auch weiterhin an.

„Nun müssen rasch klare Kriterien definiert werden, die eine verant-wortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung der Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dabei müssen nachhaltige Perspektiven für alle Betriebstypen des Gastgewerbes geschaffen werden. Solange einzelne Betriebstypen geschlossen bleiben müssen, sind diese angemessen zu entschädigen“, so der eindringliche Konsens der DEHOGA Präsidenten an die Politik. Die Planung soll sich künftig an den landesweiten Zahlen des Infektionsgeschehen orientieren und somit eine allgemeinverbindliche Orientierung für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in Deutschland, unter Einhaltung aller bisherigen  und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln, schaffen.

Deshalb fordern die DEHOGA Landesverbände Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz:

  1. Stufenplan für die Wiedereröffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie und Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben

Stufe 3:Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie.
Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig.

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken (ohne Tanzflächen).

Wenn Bars, Clubs und Discotheken geführt werden wie die „Getränke-Gastronomie“, also auch über entsprechende Konzessionen verfügen, dürfen diese Betriebe bereits ab einer Inzidenz von 35 und kleiner öffnen, wenn diese über eine Woche lang erreicht wird.

  1. Dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes: reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gast-gewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31.12.2022 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war und die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste.

Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität!

Damit die Gesundheitsämter die wichtige Aufgabe der Kontaktverfolgung schnell und sicher erledigen können, sind diese personell und digital so auszustatten, dass die vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakt-erfassung im Gastgewerbe auch effizient und ressourcensparend genutzt werden können.

 

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