DEHOGA begrüßt ein Offenhalten der Wirtschaft bei Inzidenzen von über 200 durch das Erfordernis eines negativen Tests als Eintrittskarte

DEHOGA RLP Präsident Gereon Haumann. (Foto: Andreas Scholer)

„Endlich der richtige Ansatz“, so Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz. „Nach mehr als 12 Monaten der Pandemie wissen wir doch, dass die Kopplung von Lockerungen und Schließungen in den einzelnen Wirtschafts- und Lebensbereichen allein an die Inzidenz die Pandemie nicht überwindet. Stattdessen benötigen wir einen Strategiewechsel, der weitere Indikatoren wie Impfquote, Belegung der Intensivstationen, Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle stärker berücksichtigt. Vor allem benötigen wir für die Bevölkerung einfache, verständliche und sichere Instrumente, um mit der Pandemie leben zu können, solange noch keine ausreichende Impfquote erreicht ist. Insofern ist das Erfordernis einer negativen Testung als personalisierte Eintrittskarte der richtige Ansatz. Nun gilt es diese hinsichtlich der Gültigkeit auf eine Dauer von 48 Stunden freizuschalten und um eine digitale Kontakterfassung zu ergänzen.“

Die Öffnung der Außengastronomie ab 22.03.2021 hat das Land Rheinland-Pfalz – ganz unabhängig von dem jeweiligen Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt – per Landesverordnung an die Vorlage eines negativen Tests des Gastes gekoppelt. Ab einer landesweiten Inzidenz von mehr als 100 soll dann die Außengastronomie wieder geschlossen werden. Das ist nicht einsehbar.

„Wir fordern einfache und verständliche Regeln sowie gleiches Recht für alle. Was richtigerweise für den Friseur gilt, sollte ebenso für den Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Sport und Freizeit gelten: mit einer Negativ-Testung dürfen Kunden und Gäste in diese Betriebe und Einrichtungen; unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Kommune. Negativ Getestete treffen dann nur auf negativ Getestete! Das wäre ein echter Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ohne gleich ganze Branchen abzuschließen und Menschen wegzusperren! Zudem würde die Bereitschaft zum freiwilligen Testen erheblich gesteigert und die Akzeptanz dieser ,Zugangsvoraussetzung‘ deutlich ansteigen,“ so Präsident Haumann.

Es gibt keinen Grund, den Menschen den Besuch – welcher Einrichtung auch immer, so auch unserer gastgewerblichen Betriebe zu verbieten, wenn durch entsprechende Testung, Impfung, Einhaltung der erprobten Hygiene- und Schutzmaßnahmen bestmöglich gewährleistet ist, dass weder für noch von dem Gast eine Infektionsgefahr ausgeht.

Die rheinland-pfälzischen Gastgeber haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie stets als zuverlässige und erfahrene Unterstützer in der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Politik muss endlich erkennen, dass unsere Betriebe wichtige Helfer bei der Lösung des Infektionsgeschehens sind.

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