Ehemaliger IHK-Koblenz Geschäftsführer zu Geldstrafe verurteilt

Koblenz. Das Amtsgericht Koblenz hatte den 66 Jahre  alten, ehemaligen Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz, wegen Untreue in 39 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 350 Tagessätzen zu je 150 Euro und den 65 Jahre alten ehemaligen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz,  wegen Untreue in 20 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 115,00 Euro verurteilt.

Im Übrigen hat das Amtsgericht die Angeklagten freigesprochen. Sowohl die beiden Angeklagten, als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am vergangenen Montag (21.09.) wurde vor der 8. Strafkammer am Landgericht Koblenz die Berufung verhandelt. Überraschender Weise hat das Gericht am gleichen Tag  auch das Urteil gefällt. Die Geldstrafe gegen den ehemaligen IHK Hauptgeschäftsführer wurde sogar reduziert.

Dem Ex-IHK-Chef wurde vorgeworfen, seinen Dienstwagen für private Zwecke benutzt zu haben. Er soll auch gemeinsam mit seiner Frau Flugreisen auf Kosten der Kammer unternommen haben. Sein Verteidiger hat die Vorwürfe bagatellisiert. Sein Mandant habe kein Unrechtsbewusstsein gehabt, weil es angeblich gängige Praxis sei, seinen  Dienstwagen für private Fahrten einzusetzen. Aufgrund dessen, das der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt hat, kam ihm die Staatsanwaltschaft entgegen. Sie nahm die Berufung zurück, genauso wie die Verteidigung des Hauptangeklagten.

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