Ganztagsbetreuung in Grundschulen – Wunsch und Wirklichkeit

Nach einer Studie des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund wünschen rund 70 Prozent der Eltern eine Ganztagsschule, der überwiegende Teil als ein freiwilliges Nachmittagsangebot. Der Wunsch ist verständlich, wollen doch immer mehr Mütter und Väter gleichzeitig erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Jahren gewährleistet. Dementsprechend wollen die Eltern zunehmend auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Bereits jetzt bauen viele Kommunen in Rheinland-Pfalz im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder aus.

Nunmehr hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung beschlossen. Selbst wenn man einmal die Frage außen vor lässt, ob der Bund hier tatsächlich zuständig ist – schließlich ist Ganztagsbetreuung keine Fürsorge, wie die Betreuung von Kita-Kindern oder wie die Sozialhilfe, sondern fällt ganz eindeutig in den Bildungsauftrag der Länder – kann dem Gesetz allenfalls die Note 5 gegeben werden. Denn mit der Schaffung eines Anspruchs auf dem Papier ist es allerdings nicht getan.

Ein Rechtsanspruch setzt eine auskömmliche Finanzierung voraus. Personal und Räumlichkeiten müssen vorhanden sein. Der Bund hat nunmehr seinen Anteil an den Betriebskosten zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von ursprünglich 384 Mio. Euro auf nunmehr 960 Mio. Euro deutlich angehoben. Das entspricht einem Anteil von 30 Prozent der Betriebskosten. Es ist jedoch in keiner Weise sichergestellt, dass die weiteren erforderlichen Mittel den Kommunen durch die hierfür verantwortlichen Länder zur Verfügung gestellt werden. Das Deutsche Jugendinstitut hatte die notwendigen laufenden Betriebskosten, die mit dem Ausbau sukzessive aufwachsen, bundesweit auf 4,45 Mrd. Euro beziffert.

Es kann nur davor gewarnt werden, den Eltern Versprechungen zu machen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht erfüllt werden können. Wir erwarten vom Bund und vom Land Rheinland-Pfalz eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Sowohl die Investitionskosten als auch – in noch weitaus höherem Maße – die laufenden Betriebskosten sind durch dieses Gesetz in weitem Maße nicht gedeckt. Bleibt es beim jetzigen Gesetzesentwurf, wären die Kommunen in den nächsten Jahren, bei ohnehin schon stark belasteten Haushalten, jährlich in Höhe von mehreren Mrd. Euro zusätzlich belastet. Hier ist das Land Rheinland-Pfalz nunmehr gefordert, im Bundesrat im Interesse seiner Gemeinden und Städte Abhilfe zu schaffen.

Auch brauchen wir dringend eine Antwort auf die Frage, wie angesichts des bereits jetzt bestehenden Personalmangels im Bereich erzieherischer Berufe das erforderliche Personal gewonnen werden kann. Trotz allseitiger Zustimmung zu „Wer bestellt der bezahlt!“ ist der Lernerfolg und die Bereitschaft danach zu handeln bei Bund und Ländern gleich „null“!

 

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