Gleiche Wahl für Alle?

Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder fragte die Landesregierung nach den ungültigen und nicht vergebenen Stimmen bei der Kommunalwahl.

Das rheinland-pfälzische Kommunalwahlrecht gibt dem Wähler zahlreiche Möglichkeiten. Unter anderem kann er Kandidaten bis zu drei Stimmen geben oder Bewerber aus unterschiedlichen Parteien wählen.

Je größer die Möglichkeiten sind, desto größer ist aber auch die Gefahr, dass ein Stimmzettel ungültig wird. Ebenso steigt das Risiko, dass ein Wähler sein Wahlrecht nicht vollständig ausschöpft. Es ist aber ein Grundsatz in der Demokratie, dass die Wahl jedes Wählers das gleich große Gewicht hat. Gordon Schnieder fragte daher die Landesregierung, ob hierzu Erkenntnisse vorliegen. Offensichtlich sieht auch der Landeswahlleiter die Notwendigkeit, das Ergebnis der Kommunalwahl 2019 im Detail zu untersuchen.

Daher wird er dazu eine landesweite Statistik erstellen. Bereits jetzt ist bekannt, dass bei den Verhältniswahlen 2,7 Prozent der Stimmen ungültig waren.

Ebenso räumte die Landesregierung ein, dass bei den Verhältniswahlen durchschnittlich 6,5 Prozent und bei den Wahlen der Verbandsgemeinderäte sogar 8 Prozent der Stimmen nicht vergeben wurden. Offenbar reichten die Beschreibungen, die den Wahlbenachrichtigungen beigefügt wurden, und die Informationen im Internet nicht aus. Schnieder sieht dies mit Sorge: „Viele Wähler kennen die Möglichkeiten, die ihnen das Kommunalwahlrecht gibt. Es gibt aber auch zahlreiche Wähler, die ihre Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Das führt zu einer Ungleichheit, die wir nicht hinnehmen dürfen.“

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