Handlungsaufforderung an die Landesregierung ‐ Wenn staatliche Schulen die Religionsfreiheit verletzen

Im vergangenen Monat positionierte sich die LSV (Landesschüler(I)nnen-Vertretung Rheinland-Pfalz) zum Thema konfessionsgebundener Religionsunterricht und wie dieser durch einen konfessionsunabhängigen, neutralen, philosophischen und kritischen Unterricht ersetzt werden soll.

Zur Umsetzung dessen wird ‐ anders als zunächst gedacht ‐ gar keine Änderung des Grundgesetzes benötigt, sondern ‐ wie das Institut für Weltanschauungsrecht 2018 untersuchte ‐ lediglich eine Änderung der Landesverfassung. „Die öffentlichen Grund‐, Haupt‐ und Sonderschulen sind christliche Gemeinschaftsschulen“, heißt es bisher in Artikel 29 der rheinland‐pfälzischen Landesverfassung. An dieser Stelle fordert die LSV klar eine Änderung und die Festlegung aller öffentlichen Schulen als bekenntnisfrei.

„In einer pluralistischen Gesellschaft mit säkularem Staat kann es nicht sein, dass öffentliche, staatliche Schulen per se christlich sind”, findet Lucas Fomsgaard, Vorstandsmitglied der LSV. Eine solche Änderung ist nicht nur aus juristischen, säkularen, freiheitlichen und antidiskriminierenden Gründen absolut notwendig, sondern ist der Grundstein für das von der LSV geforderte neue Schulfach, das den bisher durch Artikel 34 der rheinland‐pfälzischen Landesverfassung garantierten konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen ersetzen soll, wie es in Brandenburg und Luxemburg bereits der Fall ist.

„Wer staatliche Schulen zu christlichen erklärt, überschreitet seine Kompetenzen und zwingt mich als Atheisten oder Andersgläubigen in einem Staat, der von sich behauptet, säkular und weltanschaulich neutral zu sein, unter der Aufsicht eines Gottes zu lernen, an den ich nicht glaube”, kritisiert Lucas Fomsgaard weiter.

 

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