Hilfe für pflegebedürftige Menschen wird unbürokratischer anerkannt

Rheinland-Pfalz vereinfacht die Anerkennung von kleineren Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen im Bereich Hauswirtschaft. Das Verfahren ermöglicht den Betroffenen, den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro für die Finanzierung eben dieser Hilfen einzusetzen. „Der Landesregierung ist bewusst, dass bei pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gerade für hauswirtschaftliche Dienstleistungen ein großer Bedarf besteht. Denn die meisten pflegebedürftigen Menschen wünschen es sich, zuhause im gewohnten Umfeld versorgt zu werden. Die heutige Änderung der Landesverordnung unterstützt pflegebedürftige Menschen durch die einfache und unbürokratische Anerkennung dieser Angebote“, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des Beschlusses in der heutigen Ministerratssitzung.

Zukünftig wird es in Rheinland-Pfalz ein unkompliziertes Anerkennungsverfahren geben, das Anbieter von Dienstleistungen in lediglich geringem Umfang – beispielweise im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, des Freundschaftsdienstes oder als nebenberufliche Tätigkeit – nutzen können. Gebunden ist diese Anerkennung nur an wenige Voraussetzungen wie insbesondere die Vorlage eines Führungszeugnisses und den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses. Sie erfolgt künftig unbürokratisch in Form einer Registrierung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. „Durch die neuen Angebote können wir pflegebedürftige Menschen unterstützen und ihre Angehörigen entlasten. Deshalb freue ich mich, dass die Verordnung demnächst verkündet und dann in Kraft treten wird“, teilte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler mit.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen