Höfken: Hohe Wassertemperaturen gefährden Sauberkeit von Flüssen und können zu Fischsterben führen

Umweltministerin Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die GRÜNEN, RLP

Umweltministerium ruft erste Warnstufe wegen hoher Wassertemperaturen aus: Unternehmen, die Kühlwasser aus Fließgewässern verwenden, müssen erste Vorsorgemaßnahmen treffen.

Mit den steigenden Lufttemperaturen nehmen auch die Gewässertemperaturen weiter zu. Dies kann das ökologische Gleichgewicht von Gewässern empfindlich stören. Umweltministerin Ulrike Höfken sagt: „Der Klimawandel betrifft zahlreiche Bereiche unseres täglichen Lebens. Hohe Wassertemperaturen gefährden die Lebewesen in unseren Gewässern. Diese sind jedoch wichtig für uns alle. Denn viele von ihnen sorgen dafür, dass unser Wasser sauber bleibt, dazu gehören insbesondere die Muscheln. Auch bei Fischen führen höhere Wassertemperaturen zu Verhaltensänderungen und erhöhten Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten. Sind die Temperaturen in den Gewässern zu hoch, müssen betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den Kühlwasserbedarf aus den Gewässern zu reduzieren. Daher hat das Umweltministerium landesweit die erste Warnstufe ausgerufen.“

Durch die hohen Wassertemperaturen ist die Sauerstoffaufnahmemöglichkeit der Gewässer deutlich reduziert. Dazu kommt: Durch die hohe Sonnenintensität nimmt das Algenwachstum zu. Infolge der erhöhten Temperaturen wird so die biologische Umsetzung der in den Gewässern vorhandenen Stoffe beschleunigt. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Sauerstoffzehrung. Es besteht somit die Gefahr von Sauerstoffmangel, der zu einer Schädigung der aquatischen Lebenswelt bis hin zu Fischsterben führen kann.

Seit Donnerstag, 30.07.2020 hat der Rhein in Mainz eine Tagesmitteltemperatur von 25 °C und damit die Handlungsstufe 1 „Phase verstärkter Beobachtung“ des aktualisierten Handlungskonzeptes überschritten. Die Mosel hat an der Messstation Palzem am Sonntag die 25 °C Marke erreicht. An den übrigen Rheinpegeln sowie an Saar, Nahe und Lahn liegen die Tagesmitteltemperaturen noch darunter.

Die in dieser Woche vorhergesagten weiter steigenden Lufttemperaturen, könnten bis Sonntag dazu führen, dass die Rheinwassertemperatur in Mainz die Marke von 27 °C und damit die 2. Handlungsstufe des Konzeptes erreicht. Die ergiebigen Niederschläge in Baden-Württemberg und Bayern können die Erwärmung jedoch noch reduzieren.

In der ersten Handlungsstufe werden nun von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen alle bedeutenden rheinland-pfälzischen Wärmeeinleiter angeschrieben und aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Messung der Gewässertemperatur vor und nach der Einleitung von Kühlwasser sowie eine Prüfung, ob innerhalb des Betriebes andere Kühlmöglichkeiten genutzt werden können.

In der zweiten, dritten und vierten Handlungsstufe verschärfen sich die Maßnahmen bis hin zu Produktionseinstellungen. In den vergangenen beiden Jahren wurde die Stufe 2 (2019) und 3 (2018) ausgerufen, wonach einige Firmen für einige Wochen vor allem ihre Produktionen mit hohem Kühlwasserbedarf stark einschränken und sämtliche alternativen Rückkühlmöglichkeiten nutzen mussten. Die höchste Stufe, Stufe vier, wird ausgerufen, wenn die Gewässertemperatur im Rhein 29 °C überschreitet. Dies ist in Rheinland-Pfalz bislang noch nicht passiert.

 

Hintergrund:

Das Landesamt für Umwelt übermittelt täglich aktuelle Messwerte über Temperatur, Sauerstoffkonzentration und Abfluss von verschiedenen Messstationen.

Der Beobachtung hoher Gewässertemperaturen, die zudem noch verbunden sein können mit geringen Abflüssen, kommt im Rahmen des Klimawandels eine zunehmende Bedeutung zu. Sie können neben weiteren Faktoren wie insbesondere der Dauer der Hitzeperiode, dem Sauerstoffgehalt oder der Nährstoffbelastung maßgeblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Gewässerbiozönose haben.

Das Handlungskonzept zielt darauf ab, in verschiedenen Stufen – von Stufe eins bis vier –  mit zunehmend kritischen Gewässersituationen rechtzeitig die notwendigen Handlungsvorgaben zu setzen und hierbei nach sorgfältiger Abwägung das zur Verfügung stehende ordnungsrechtliche Eingriffsinstrumentarium zu nutzen.

Daneben zielt das Handlungskonzept auch darauf ab, die aufgrund des Klimawandels zunehmend betroffenen Wassernutzer, wie beispielsweise Schifffahrt, Energiegewinnung, Industrie, Landwirtschaft sowie die Öffentlichkeit zu informieren.

 

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