Im Wahllokal darf nur mit Maske gewählt werden

Bad Ems (dpa/lrs) – Bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag gilt in den rund 5500 Wahllokalen in Rheinland-Pfalz Maskenpflicht. Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollten, seien abzuweisen, sagte ein Sprecher des Büros des Landeswahlleiters am Freitag in Bad Ems. Einzige Ausnahme: wenn man durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sei.

Personen ohne Maske könne man eine Maske anbieten: In jedem Wahllokal sei ausreichend Vorrat. Wer dann immer noch eine Maske verweigere, müsse abgewiesen werden. Das sehe das Hygienekonzept vor, das in ähnlicher Form schon bei der Landtagswahl im März gegolten habe.

Bei Problemen hätten die Wahlvorstände ein Hausrecht, von dem sie Gebrauch machen könnten, hieß es. Ihnen werde dabei empfohlen, sich ans zuständige Ordnungsamt oder an die Polizei zu wenden, damit sie sich nicht in Gefahr begäben.

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Beschäftigten in einer Tankstelle in Idar-Oberstein im Streit ums Tragen einer Maske seien von den Kommunen keine Sorgen wegen des Umgangs mit der Maskenpflicht bei der Wahl an die Landeswahlleitung herangetragen worden, sagte der Sprecher. «Wir haben die Sache im Blick»

 

 

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