Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Geburt

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 2.101 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und 11 Todesfälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle
Ahrweiler 53  
Altenkirchen 34  
Alzey-Worms 71  
Bad Dürkheim 136 2
Bad Kreuznach 59  
Bernkastel-Wittlich 39  
Birkenfeld 23  
Bitburg-Prüm 77  
Cochem-Zell 41  
Donnersbergkreis 50  
Germersheim 51 1
Kaiserslautern 46  
Kusel 32  
Mainz-Bingen 91  
Mayen-Koblenz 198 1
Neuwied 117 1
Rhein-Hunsrück 79  
Rhein-Lahn-Kreis 65 1
Rhein-Pfalz-Kreis 44  
Südliche Weinstr. 61  
Südwestpfalz 30  
Trier-Saarburg 47  
Vulkaneifel 39  
Westerwaldkreis 111 1
Stadt Bisher bekannt Todesfälle
Frankenthal 13  
Kaiserslautern 48  
Koblenz 97 3
Landau i.d.Pfalz 23  
Ludwigshafen 45  
Mainz 125  
Neustadt Weinst. 43 1
Pirmasens 12  
Speyer 14  
Trier 29  
Worms 57  
Zweibrücken 5  

Stand: 10.00 Uhr

Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Geburt

„Die Landesregierung unterstützt das Anliegen der Krankenhäuser, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Aufgrund des CoVID-19- Infektionsrisikos verfolgen derzeit viele Geburtskliniken den Ansatz, begleitende Partnerinnen und Partner der werdenden Mütter während der Entbindung aus dem Kreißsaal auszuschließen. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an alle Krankenhäuser mit klinischer Geburtshilfe um Prüfung des Anliegens gebeten, ob Begleitpersonen von Betretungsverboten auszunehmen sind.

„Aus infektionshygienischer Perspektive ist ein Ausschluss von Begleit­personen nicht erforderlich. Das Risiko für Mutter und Kind wird durch die Anwesenheit von Partner oder Partnerin nicht erhöht, sofern eine Lebensgemeinschaft besteht“, erläuterte die Gesundheitsministerin. Ausgenommen davon sind Begleiter, die respiratorische Symptome aufweisen und Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI).

Dialog mit den Gewerkschaften

Die Corona-Pandemie bedeutet auch für die Arbeitswelt und die Beschäftigten völlig neue Herausforderungen. Neben den vielen praktischen Fragen hat die Umstellung beispielsweise auf Heimarbeit auch zahlreiche rechtliche Dimensionen. Mit einem Sozialschutz-Paket hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zur Absicherung sozialer Dienstleister geschaffen. Im Infektionsschutzgesetz wurden Erstattungsregelungen getroffen, für den Fall, dass erwerbstätige Eltern und Sorgeberechtigte aufgrund der notwendigen Betreuung ihrer Kinder nicht zur Arbeit können.

Über diese und weitere Punkte, die die Sozialpartner in besonderem Maße betreffen, hat Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler in einer Telefonschaltkonferenz am heutigen Freitag mit den Vorsitzenden der Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz gesprochen. „Die neuen Instrumente zum verbesserten Krisen-Kurzarbeitergeld, der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur und Lohnersatzleistungen bei erforderlicher Kinderbetreuung bieten eine gute Basis, um Menschen in Arbeit zu halten und ihnen in dieser schwierigen Zeit finanzielle Unterstützung zu bieten. Der Austausch hierüber ist mir in dieser schwierigen Zeit, die auch bei den Gewerkschaften von bestehenden Herausforderungen geprägt ist, besonders wichtig.” Die gemeinsamen Interessen sowie die Anregungen der Gewerkschaften wurden im Gespräch vertieft und werden in die weitere Arbeit der Landesregierung zur unbürokratischen und pragmatischen Bewältigung der Krise eingebracht.

Beratung zu Kurzarbeitergeld

Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit aufgrund der aktuellen Lage für die Beantragung von Kurzarbeitergeld regionale Rufnummern eingerichtet hat. Neben der Rufnummer des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0800 – 4 5555 20) können Betriebe, die Fragen zum Kurzarbeitergeld haben, von nun an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Agenturen unter lokalen Servicenummern erreichen.

Jedes Unternehmen, das aufgrund des Corona-Virus Arbeitsausfälle zu verzeichnen hat, kann Kurzarbeitergeld beantragen. Im betroffenen Betrieb muss mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt sowie die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. ein ungekündigtes sozialversicherungs­pflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Der Arbeitsausfall muss zudem unverzüglich vom Betrieb oder der Betriebsvertretung der Agentur für Arbeit schriftlich oder online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden.

Übersicht über die lokalen Servicenummern der Bundesagentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit vor Ort Telefonnummer
Agentur für Arbeit Bad Kreuznach 0671 850696
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens 0631 3641888
Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen 0261 405405
Agentur für Arbeit Ludwigshafen 0621 5993888
Agentur für Arbeit Mainz 06131 248777
Agentur für Arbeit Montabaur 02602 123700
Agentur für Arbeit Landau 06341 958901
06341 958902
06341 958903
Agentur für Arbeit Neuwied 02631 891777
Agentur für Arbeit Trier 0651 2051111

 

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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